steckl: legaler mp3-download?

Hallo,

habe gerade folgende Seite gefunden: http://music.download.com.
Dort sind mp3s zum freien Download angeboten (ohne registrierung). Es steht dort auch "75,425  FREE MP3s". Die meisten Interpreten sind relativ unbekannt, bzw ich kenne sie nicht. Kann es sein, dass die Lieder nicht urheberrechtlich geschützt sind? Oder ist es illegal, wenn ich mir dort Lieder runterlade?

mfG,
steckl

  1. Auch wenn ich in den letzten Tagen hier und da falsch lag :-)
    Sieht legal aus, was auch der "Artists: upload your music"-Link vermuten lässt.

    Afaik ist es auch immernoch straffrei Musik herunter (also nicht hoch) zu laden. Hier vermute ich aber eher eine Plattform "freier" Musik.

    1. Hi,

      Sieht legal aus, was auch der "Artists: upload your music"-Link vermuten lässt.

      Aber könnte ja genausogut irgendjemand anderes sein, der sich nur als der Artist ausgibt und dessen Lieder hochlädt.

      Afaik ist es auch immernoch straffrei Musik herunter (also nicht hoch) zu laden.

      Es ist legal Musik runterzuladen, egal wo und von wem?
      Wenn ich ein Filesharingprogramm benütze und nur runterlade und nichts hoch is das doch auch schon illegal, oder?

      Hier vermute ich aber eher eine Plattform "freier" Musik.

      Das habe ich auch vermutet. Aber eben nur vermutet und nicht gewusst.

      mfG,
      steckl

      1. Es ist legal Musik runterzuladen, egal wo und von wem?
        Wenn ich ein Filesharingprogramm benütze und nur runterlade und nichts hoch is das doch auch schon illegal, oder?

        straffrei != legal
        Ich muss zugeben ich weiß es nicht, aber so sind die Informationen, die so kursieren ;-) Also wäre Filesharing ohne Upload straffrei, ja, ist dann aber kein Filesharing mehr!

        Das habe ich auch vermutet. Aber eben nur vermutet und nicht gewusst.

        Ich auch nicht.

        Vieleicht wartest du doch noch das Posting eines Experten ab...

        1. hi,

          Es ist legal Musik runterzuladen, egal wo und von wem?
          Wenn ich ein Filesharingprogramm benütze und nur runterlade und nichts hoch is das doch auch schon illegal, oder?
          straffrei != legal
          Ich muss zugeben ich weiß es nicht, aber so sind die Informationen, die so kursieren ;-) Also wäre Filesharing ohne Upload straffrei, ja, ist dann aber kein Filesharing mehr!

          Die aktuelle Rechtslage spricht von einem Download von "Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen" - o.s.ä. Zu erkennen, welche Quellen/Vorlagen "offensichtlich rechtswidrig" sind obläge dabei dem Herunterlader - in vielen Fällen wohl unrealistisch.
          Verfolgt wird man aktuell idR. nur für das unberechtigte Anbieten, also "Hochladen" urheberrechtlich geschützter Werke.

          Hier liegt der Fall aber sowieso etwas anders - ist ja kein Filesharing, sondern eine "Webseite", ein reines Downloadangebot. Und als Nutzer lädst du da nichts hoch.

          Dass das Angebot nicht legal ist, halte ich angesichts der Bekanntheit und auch (relativen) Seriösität von download.com bzw. der dahinter steckenden Unternehmung c|net für extrem unwahrscheinlich. Da hätte die Musikindustrie schon alle verfügbaren Geschütze drauf gerichtet, wenn dem nicht so wäre.
          Und der Anbieter sitzt auch noch in den USA, dem Mutterland der Urheberrechtsfaschisten™ - wäre also im Fall der Fälle für die Industrie auch kein Problemfall, an den man nicht herankäme.

          Vieleicht wartest du doch noch das Posting eines Experten ab...

          Da kannst du vermutlich lange warten :-)

          So schwammig, wie die aktuelle Rechtslage ist, dürften sich da vermutlich sogar die meisten Rechtsanwälte nicht als "Experten" für bezeichnen.

          Und auch mein Posting stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, etc. pp.

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. Hi,

            Danke für die recht ausführliche (und hoffentlich richtige;) Antwort.

            Die aktuelle Rechtslage spricht von einem Download von "Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen" - o.s.ä. Zu erkennen, welche Quellen/Vorlagen "offensichtlich rechtswidrig" sind obläge dabei dem Herunterlader - in vielen Fällen wohl unrealistisch.

            Heißt: Wenn auf einer Seite steht "100% legaler Dowload", obwohl dies nicht zutrifft, und ich vertraue daruf verhalte ich mich rechtswiedrig wenn ich dort was runterlade.
            Habe ich dich hier richtig verstanden?

            Verfolgt wird man aktuell idR. nur für das unberechtigte Anbieten, also "Hochladen" urheberrechtlich geschützter Werke.

            Aber wenn ich mit dem Auto angehalten werde und ne CD mit MP3s dabei habe muss ich doch auch nachweisen, dass ich die Lieder legal erworben habe.

            Hier liegt der Fall aber sowieso etwas anders - ist ja kein Filesharing, sondern eine "Webseite", ein reines Downloadangebot. Und als Nutzer lädst du da nichts hoch.

            Aber beim Filesharing kann ich ja die runtergeladenen Dateien auch gleich woanders hinschieben, damit sie nichtmehr zum Upload angeboten werden. Das Wäre ja dann das gleiche, oder?

            Dass das Angebot nicht legal ist, halte ich angesichts der Bekanntheit und auch (relativen) Seriösität von download.com bzw. der dahinter steckenden Unternehmung c|net für extrem unwahrscheinlich. Da hätte die Musikindustrie schon alle verfügbaren Geschütze drauf gerichtet, wenn dem nicht so wäre.
            Und der Anbieter sitzt auch noch in den USA, dem Mutterland der Urheberrechtsfaschisten™ - wäre also im Fall der Fälle für die Industrie auch kein Problemfall, an den man nicht herankäme.

            Klingt logisch.

            mfG,
            steckl

            1. hi,

              Die aktuelle Rechtslage spricht von einem Download von "Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen" - o.s.ä. Zu erkennen, welche Quellen/Vorlagen "offensichtlich rechtswidrig" sind obläge dabei dem Herunterlader - in vielen Fällen wohl unrealistisch.

              Heißt: Wenn auf einer Seite steht "100% legaler Dowload", obwohl dies nicht zutrifft, und ich vertraue daruf verhalte ich mich rechtswiedrig wenn ich dort was runterlade.
              Habe ich dich hier richtig verstanden?

              Es kommt darauf an, ob die Rechtswidrigkeit für dich als, nennen wir dich ohne das abwertend tun zu wollen, juristischer Laie, erkennbar ist.

              Wenn dir jemand versichert, das Kaufen der "vom Lastwagen gefallenen" Laptops wäre "100%ig legal", machst du dich vermutlich trotzdem des Erwerbs von Hehlerware oder eines vergleichbaren Tatbestandes strafbar, wenn du naiv darauf eingingest.

              Aber beim Filesharing kann ich ja die runtergeladenen Dateien auch gleich woanders hinschieben, damit sie nichtmehr zum Upload angeboten werden. Das Wäre ja dann das gleiche, oder?

              Nein - bei den gängigen Filesharingprogrammen bietest du zumindest Teile noch nicht fertig heruntergeladener Dateien auch zum Upload an [1]. Die kannst du nicht verschieben, so lange sie nicht "fertig" sind, weil das Programm ja noch Zugriff darauf haben muss.

              [1] Wenn dem nicht so wäre, würden solche "Netzwerke" ja so gut wie gar nicht funktionieren. Das, was andere Herunterladen wollen, muss auch irgendwer hochladen.

              gruß,
              wahsaga

              --
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            2. Hallo Forum,

              Aber wenn ich mit dem Auto angehalten werde und ne CD mit MP3s dabei habe muss ich doch auch nachweisen, dass ich die Lieder legal erworben habe.

              In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, das heißt es wird unterstellt dass dein Koffer voller selbst gebrannter CDs mit MP3s bester (<-Elativ *SCNR*) Musik dadurch zustandegekommen ist, dass du dir die CDs gekauft hast und zur besseren Handhabung, damit sie nicht verschleißen und damit du sie überhaupt im Auto abspielen kannst in MP3s umgewandelt und auf CD gebrannt hast.

              Beweisen musst du da gar nichts, du musst ja auch nicht beweisen, dass alle Bücher, Möbel, Heizungen, Fenster, Computer in deinem Haus legal gekauft hast.

              Gruß
              Alexander Brock

              1. Hallo,

                [...] dass du dir die CDs gekauft hast und zur besseren Handhabung, damit sie nicht verschleißen und damit du sie überhaupt im Auto abspielen kannst in MP3s umgewandelt und auf CD gebrannt hast.

                auch wenn mir klar ist, dass die genannten Gründe nur aus der Luft gegriffene Platzhalter sind, verblüfft mich deine Argumentation zum Teil doch sehr:

                zur besseren Handhabung: Wo liegt deiner Ansicht nach der Unterschied in der Handhabung, wenn eine CD im einen Fall mp3-Dateien, im anderen Fall Audio-Tracks enthält? Ich sehe in diesem Punkt keinen Unterschied.

                Verschleiß: Das ist ein klares Argument. Das kostbare Original liegt sicher dahaim und ist weder Hitze und Kälte, noch Fettfingern und der Gefahr des Verkratzens ausgesetzt.

                überhaupt im Auto abspielen: Welches CD-Autoradio kann mp3-Tracks abspielen, dafür aber keine normalen CDDA? Wenn überhaupt, dann ist es eher umgekehrt. Viele CD-Autoradios können *nur* echte CDDA spielen.

                Beweisen musst du da gar nichts, du musst ja auch nicht beweisen, dass alle Bücher, Möbel, Heizungen, Fenster, Computer in deinem Haus legal gekauft hast.

                ;-)

                Schönen Sonntag noch,
                 Martin

                --
                Wenn alle das täten, wass sie mich können,
                käme ich gar nicht mehr zum Sitzen.
                1. Hallo Forum,

                  zur besseren Handhabung: Wo liegt deiner Ansicht nach der Unterschied in der Handhabung, wenn eine CD im einen Fall mp3-Dateien, im anderen Fall Audio-Tracks enthält? Ich sehe in diesem Punkt keinen Unterschied.

                  Auf eine MP3-CD bekommt man knapp mehr als 6 Stunden Musik in guter Qualität (256 KBit/s), man muss sie also nicht dauernd wechseln, wie die normalen CDs

                  Verschleiß: Das ist ein klares Argument. Das kostbare Original liegt sicher dahaim und ist weder Hitze und Kälte, noch Fettfingern und der Gefahr des Verkratzens ausgesetzt.

                  Noch kann es gestohlen oder schlimmer: verliehen werden *SCNR*

                  überhaupt im Auto abspielen: Welches CD-Autoradio kann mp3-Tracks abspielen, dafür aber keine normalen CDDA? Wenn überhaupt, dann ist es eher umgekehrt. Viele CD-Autoradios können *nur* echte CDDA spielen.

                  Ich lese jedenfalls regelmäßig über "kopiergeschützte" CDs, die sich in Autoradios nicht abspielen lassen.

                  Inwieweit MP3-fähige Autoradios verbreitet sind weiß ich nicht, ich fahre sehr selten Auto, gesehen habe ich so etwas aber definitiv schon.

                  Gruß
                  Alexander Brock

                  1. Hallo Alexander,

                    Auf eine MP3-CD bekommt man knapp mehr als 6 Stunden Musik in guter Qualität (256 KBit/s), man muss sie also nicht dauernd wechseln, wie die normalen CDs

                    hmm, ist natürlich ein Punkt. Aber auf die Idee bin ich nicht gekommen, weil ich a) selten so lange im Auto sitze, dass das eine Rolle spielen könnte, und b) mir das Musikhören nach einiger Zeit (ein bis zwei Stunden) auch auf den Docht geht und ich mich wieder nach Ruhe sehne. Oder nach den Verkehrsnachrichten zwischendurch, wenn ich unterwegs bin.

                    überhaupt im Auto abspielen: [...]
                    Ich lese jedenfalls regelmäßig über "kopiergeschützte" CDs, die sich in Autoradios nicht abspielen lassen.

                    Ja, richtig. das sind dann aber keine echten Audio-CDs nach dem CDDA-Standard. Fast alle Kopierschutzverfahren beruhen auf gewissen nicht standardkonformen Variationen, die von einigen Laufwerken gnädigerweise geduldet werden. Solche Un-CDs spielen aber selbst einige moderen Standalone-Player an der Hifi-Anlage nicht mehr ab, man sollte sie daher sofort zum Händler zurückbringen (oder gar nicht erst kaufen, sie müssen schließlich gekennzeichnet sein).
                    Interessanterweise sind manche Kopierschutzmaßnahmen in Wirklichkeit nur ein Abspielschutz. Ich habe zwei CDs im Schrank, die sich auf keinem meiner Player abspielen lassen. Allerdings konnte ich sie am PC problemlos kopieren, und die Kopie läuft dann auch auf jedem Player.

                    Inwieweit MP3-fähige Autoradios verbreitet sind weiß ich nicht, ich fahre sehr selten Auto, gesehen habe ich so etwas aber definitiv schon.

                    Die sind inzwischen schon sehr verbreitet. Aber es ist eben keine Selbstverständlichkeit, dass sie es können.

                    So long,
                     Martin

                    --
                    F: Was ist schneller: Das Licht oder der Schall?
                    A: Offensichtlich der Schall. Wenn man den Fernseher einschaltet, kommt immer erst der Ton, und dann erst das Bild.
                    1. Hallo nochmal,
                      ich weiß gar nicht wie man auf die Idee kommt sich rechtfertigen zu müssen, wenn ein Polizist gebrannte CDs im Auto findet... ich kann mir kaum vorstellen, dass einen ein Polizist überhaupt darauf anspricht.
                      In Deutschland gibt es immernoch das Recht auf eine Sicherheitskopie und sogar das Recht der Privatkopie (aber lassen wir das). Ich handhabe es schon seit ich einen Brenner habe so, dass gekaufte CDs augeblicklich kopiert/gerippt werden und das Original nur noch (als Sicherheitskopie) im Schrank steht. Das Original bietet mir die Möglichkeit irgendwann wenn die Kopie zerkratzt ist (und das passiert beim Nutzen einfach) eine neue anzufertigen und das Original kann ich wenn ich die Platte leid bin in einem 1a Zustand verkaufen oder verschenken.

                      Auch das Platzargument finde ich äußerst zutreffend, mir geht es nämlich nicht so, dass ich Musik nach 2 Stunden leid bin (es sei denn sie wiederholt sich), nein, ich kann gerne 12h am Stück Musik hören oder meinetwegen nonstop für immer. Solange mir die Musik gefällt habe ich nichts dagegen. Ob man lange genug für eine mp3-CD im Auto ist ist eine andere Frage, ok... aber 1. gibt es diese langen Fahrten und 2. über die Woche kommt da genug zusammen ;-) (jeden Tag einen neuen Ordner hören).

                      Aber wie gesagt, dass ein Polizist danach fragt halte ich für äußerst unwahrscheinlich, das Beispiel mit den Möbeln trifft's.
                      Anders sieht das vieleicht aus, wenn man 200 gebrannte Kopien in der Wohnung findet, dann würde ich auch mal nach den Originalen fragen. Auch hier wieder der Vergleich... "Sie sind Harz4-Empfänger... haben Sie die achtzehn Fernseher in dieser Wohnung wirklich alle legal erworben?" diese Frage ist vorstellbar, aber die Beweispflicht liegt immernoch auf der anderen Seite.

                      1. Hi,

                        In Deutschland gibt es immernoch das Recht auf eine Sicherheitskopie und sogar das Recht der Privatkopie (aber lassen wir das).

                        Wird besser sein. Denn an dem Satz ist alles falsch.

                        Es gibt ein Recht auf Sicherheitskopie - bei Software.

                        Ein Recht auf Privatkopie gibt es überhaupt nicht.

                        Anders sieht das vieleicht aus, wenn man 200 gebrannte Kopien in der Wohnung findet, dann würde ich auch mal nach den Originalen fragen.

                        Originale wovon? Von Software? Bestimmt. Von Musik-CDs? Kommt drauf an.

                        aber die Beweispflicht liegt immernoch auf der anderen Seite.

                        Das kommt drauf an.

                        Gruß, Cybaer

                        --
                        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                        1. Hi,

                          aber die Beweispflicht liegt immernoch auf der anderen Seite.
                          Das kommt drauf an.

                          Auf was?

                          Mein Lehrer hat im Fall von mp3s von umgekehrter Beweispflicht oder so ähnlich (weiß den genauen Wortlaut nichtmehr) gesprochen.
                          Außerdem hat er noch gesagt, dass man Sicherheitskopien nur machen darf, wenn man dabei keinen Kopierschutz umgeht.
                          Ist das so korrekt?

                          Gibt es zu diesem Thema vielleicht eine (relativ) vertrauenswürdige Quelle im Internet, wo es so beschrieben ist, dass ein Nicht-Jurist wie ich es auch versteht?

                          mfG,
                          steckl

                          1. Hi,

                            Mein Lehrer hat im Fall von mp3s von umgekehrter Beweispflicht oder so ähnlich (weiß den genauen Wortlaut nichtmehr) gesprochen.

                            Du mußt deine Quelle ggf. offenlegen. Das kann dann eMule sein, oder dein bester Kumpel. Wenn's dein bester Kumpel ist, dann ist's ggf. OK (im Zuge der erlaubten Privatkopie, s.u.). Und wenn Du die Quelle nicht offenlegen kannst/willst, dann könnte dir ein Richter das Nichtwissen als Schutzbehauptung auslegen (von wegen "Offensichtlichkeit der Illegalität"). >:->

                            Außerdem hat er noch gesagt, dass man Sicherheitskopien nur machen darf, wenn man dabei keinen Kopierschutz umgeht.
                            Ist das so korrekt?

                            Nein. *Sicherheitskopien* gibt es *nur* von Software - und dabei spielt der Kopierschutz dann auch *keine* Rolle! Hier gibt es ggf. andere Einschränkungen - z.B. wenn der Hersteller zusichert, dir im Falle des Falles eine neue CD zuzusenden (jedenfalls solange er nicht in die Insolvenz entschwunden ist >;->).

                            Aber *Privatkopien* sind nur erlaubt, wenn kein wirksamer(!) Kopierschutz umgangen wird (jedenfalls sofern die Privatkopie überhaupt erlaubt ist - aber das ist bei Musik der Fall).

                            Wobei: Privatkopien sind im Falle eines wirksamen Kopierschutzes zwar nicht erlaubt, aber auch nicht "strafbewehrt" (d.h., wenn man's macht, interessiert das keinen Staatsanwalt, aber der Rechteinhaber könnte zivilrechtlich auf Unterlassung bzw. Schadenersatz klagen). Alles was über die (erlaubte wie unerlaubte) Privatkopie hinausgeht (also z.B. eMule & Co.), ist aber natürlich durchaus strafrechtlich ein "Problem", egal für wie "privat" du persönlich das betrachtest. >;->

                            Gibt es zu diesem Thema vielleicht eine (relativ) vertrauenswürdige Quelle im Internet, wo es so beschrieben ist, dass ein Nicht-Jurist wie ich es auch versteht?

                            Och, so kompliziert ist das UrhG diesbezügl. gar nicht ... ;)

                            Gruß, Cybaer

                            --
                            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                        2. Es gibt ein Recht auf Sicherheitskopie - bei Software.

                          Stimmt, bei Musik gibt es das nicht explizit.

                          Ein Recht auf Privatkopie gibt es überhaupt nicht.

                          Also was u.a. elaubt ist:
                          § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

                          (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. (...)

                          In Satz zwei wird definiert, was denn "privat" und "nicht Erwerbszwecken dienen" bedeuten soll:

                          (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
                          (...)
                          2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
                          (...)
                          Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
                          3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

                          Mit anderen Worten: Ich darf meine CDs rippen und in mein "Archiv" aufnehmen und die CD in den Schrank stellen und nie wieder ansehen.

                          Aber dass man ansich sieben Kopien eines Tonträgers weitergeben kann hatte ich auch noch im Kopf, kann aber keine Quelle finden. Insofern nehme ich einfach mal an, dass du da Recht hast.

                          1. Hi,

                            Es gibt ein Recht auf Sicherheitskopie - bei Software.
                            Stimmt, bei Musik gibt es das nicht explizit.

                            Auch nicht implizit. Es gibt dieses Recht *nirgends* - *nur* explizit bei Software (und darüber läßt sich auch noch streiten).

                            Ein Recht auf Privatkopie gibt es überhaupt nicht.
                            Also was u.a. elaubt ist:

                            "im Einzelfall erlaubt sein" != "ein generelles Recht haben"

                            Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" - aber für bestimmte Werke (bei weitem nicht alle), ist sie *unter Umständen* in begrenztem Maße erlaubt.

                            In Satz zwei wird definiert, was denn "privat" und "nicht Erwerbszwecken dienen" bedeuten soll:

                            Danke, ich kenne das UrhG ziemlich gut ... ;->

                            Mit anderen Worten: Ich darf meine CDs rippen und in mein "Archiv" aufnehmen und die CD in den Schrank stellen und nie wieder ansehen.

                            Das kommt a) auf den Inhalt der CD an, b) auf die "Wirksamkeit" eines darauf ggf. vorhandenen Kopierschutzes und c) dein Verhältnis zu Gesetzen. ;->

                            Aber dass man ansich sieben Kopien eines Tonträgers weitergeben kann hatte ich auch noch im Kopf,

                            Ob man das darf (oder gar nichts oder mehr) ist pauschal nicht zu beantworten. Es kommt halt drauf an.

                            Gruß, Cybaer

                            --
                            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. Hallo,

    Wenn du dich da auf der Seite ein bischen umschaust dann siehst du dort fast bei jedem den Link: QVisit artist's Web site". Dort kannst du dann meist genau die gleichen Lieder herunterladen, und immer öfter auch komplette Alben:

    http://logtone-solutions.de/downloads
    http://vivosomuertos.de/disco.php
    http://uran-music.net/media

    Jeena

    --
    Zweiter Podcast mit Bands aus meinem Umfeld | Jlog | Gourmetica Mentiri
  3. Ich grüsse den Cosmos,

    Kann es sein, dass die Lieder nicht urheberrechtlich geschützt sind?

    Geschützt sind sie grundsätzlich. Das Urheberrecht bleibt auich nach dem Download beim Komponisten.

    Oder ist es illegal, wenn ich mir dort Lieder runterlade?

    Wenn die Songs GEMA/GVL-Frei (oder den entsprechenden Stellen in anderen Ländern) sind und vom Rechteinhaber zum kostenfreien Download bereitgestellt wurde, ist das Runterladen und die Nutzung legal. Ob du die Musik weiterverwenden darfst (Remixe, Webradio, Hintergrundmusik auf Webseiten), kannst du entweder dort nachlesen oder direkt beim Urheber erfragen.

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
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