Salve,
wir möchten in eine Broschüre (evtl auch ins Internet) ein kurzes Gedicht (12 Verse) von Wilhelm Busch einfügen. Der gute Mann ist ja nun schon 100 Jahre tot. Insofern könnte da ein Copyright schon verjährt sein. Kennt sich einer damit aus?
Soweit ich das in meinem Design-Studium in der Urheberrechts-Vorlesung gelernt habe darfst Du Herrn Buschs Gedichte vewenden, ja. Es ist genügen Zeit (70 Jahre + [?]) nach seinem Tode vergangen. Da haben auch keine Erben mehr ansprüche auf sein Werk.
Ich bin aber kein Anwalt. Eine definitive Rechtsberatung ist also nicht möglich. Meine Vermutung kann auch durchaus unzutreffen sein.
;)
Aber auch dann könnte man es als Zitat sehen, und sich vielleicht im legalen Bereich bewegen.