Moins!
Ich hab im moment in der bekanntschaft n fall wo nach der anmeldung auf einer seite ne rechnung kam.
so, wenn da steht bei anmeldung kostet das das und das is mir schon klar, dass das, sofern es gut sichtbar ist, rechtens ist. obwohl ich meine dass es mal eine art bestätigung geben musste, wo man ausdrücklich per eingabe von text, also kein einfacher klick, das bestätigen musste, und das dann erst rechtens war ...
naja, jedenfalls behauptet meine bekanntschaft, dass jedliche form von ankündigung eines kostenpflichtigen inhalts gefehlt hat.
wie könnte man sowas nachweisen? eigentlich garnicht oder?
bzw. weiß jemand wie da genau die rechtslage ist?
geht übrigens um die seite tattoo-heute.com
vielen dank euch schonmal, ihr seid meine hoffnung ;)