Nachweis von älterem Seiteninhalt
SorgenkindMech
- recht
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0 wahsaga0 Engin0 Tom
Moins!
Ich hab im moment in der bekanntschaft n fall wo nach der anmeldung auf einer seite ne rechnung kam.
so, wenn da steht bei anmeldung kostet das das und das is mir schon klar, dass das, sofern es gut sichtbar ist, rechtens ist. obwohl ich meine dass es mal eine art bestätigung geben musste, wo man ausdrücklich per eingabe von text, also kein einfacher klick, das bestätigen musste, und das dann erst rechtens war ...
naja, jedenfalls behauptet meine bekanntschaft, dass jedliche form von ankündigung eines kostenpflichtigen inhalts gefehlt hat.
wie könnte man sowas nachweisen? eigentlich garnicht oder?
bzw. weiß jemand wie da genau die rechtslage ist?
geht übrigens um die seite tattoo-heute.com
vielen dank euch schonmal, ihr seid meine hoffnung ;)
Hallo,
ist vielleicht ein Fall für eine Anfrage beim Verbraucherschutz?
Relevant könnte sein, wenn auf der betr. Seite viel gescrollt werden
muß, oder wenn Kosten in einem Unterpunkt in den AGBs versteckt sind.
Mein erster Eindruck ist z.B. hier, dass auf der Seite die Kosten sehr
unauffällig genannt sind. Und in den AGBs schien bei übefliegen erst was
von kostenlos und weiter unten wieder etwas von Kosten zu stehen,
vielleicht weil verschiedene Vertragskomponenten unterschiedlich
gehandhabt werden.
Hab auch mal eine (andere) Seite erlebt, die in unterschiedlichen
Versionen ausgeliefert wird, sodass bei zweiten Besuch ein stimmiger
Screenshot nicht mehr möglich ist.
Vielleicht versuchst du mal bei google: verbraucherschutz+tattoo-heute.com
Grüsse
Cyx23
hi,
geht übrigens um die seite tattoo-heute.com
Ach, die Gebrüder Schmidtlein mal wieder - die sind bekannt für diese Art von Abzocke.
An die Verbraucherzentrale wenden - die werden vermutlich raten, nicht zu bezahlen. Bis vor Gericht lassen diese Gauner es eigentlich nie gehen - zu aufwendig, und zu gefährlich für sie. Die leben von den naiven Leuten, die sich einschüchtern lassen, und einfach zahlen.
gruß,
wahsaga
Hi,
geht übrigens um die seite tattoo-heute.com
Das ist schon ein Alter Hut, ich hab nicht gezahlt, auf allen [1]17 Seiten von den Vögeln, bei denen ich Registriert bin ;-) ist ja auch nichts,
was die Zahlung, die der Verein haben will, Rechtfertigen könnte.
Grüße,
Engin
GYRO
[1] nach der 17 Registrierung hatte ich keine Lust mehr, ein Auszug der 17 befallenen seiten findest du unter Kommentar 104 der verlinkten Seite
Hello,
nun gibt es zum Glück Gesetze, die sowas gar nicht ganz so dumm regeln, wie es im ersten Moment aussieht. Eine Nachweispflicht "wie hat's ausgesehen" ist eigentlich hier gar nicht notwendig.
Die Webseite ist eine "invitatio ad offerendum", also auf Deutsch nur eine Werbung, auf die der Besucher der Seite dein Angebot abgeben soll. Das gilt solange ganz klar, wie der Besucher nicht namentlich bekannt war beim Besuch, also "nicht logged".
Der Anbieter muss nun durch Annahme den Vertrag bestätigen. Da er hierfür nachweispflichtig ist, muss dies im allgemeinen schriftlich erfolgen. Eine Vertragsannahme kann in verkürzter Form allerdings auch durch Durchführung der Lieferung erfolgen. Dadurch würde der Vertrag geschlossen und im zweiten Fall auch (von der einen Seite) erfüllt werden.
Das Gesetz schreibt hier allerdings vor, dass "vor Abschluss des Vertrages" eine Belehrung auf Widerruf und Rückgabe zu erfolgen hat (verkürzt). Erst nach erfolgter Belehrung hat der Endverbraucher 14 tage Zeit zum Rücktritt vom Vertrag.
Diese Belehrung muss der Lieferant nachweisen. Kann er dies nicht glaubhaft, so wird so getan, als hätte sie nie stattgefunden. Der Verbraucher hat also immer noch 14 Tage Rücktrittsrecht.
Das führt nun andererseits leider auch schon wieder zu erhöhter Kriminalität durch Verbraucher, aber das ist ein anderes Thema.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom