Siechfred: Anspruch auf Kindergeld

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ich arbeite derzeit als Azubi in einer Firma, am Montag habe ich Abschlusspruefung und werde danach bis Ende September uebernommen. Ab Oktober werde ich dann mit einem Studium beginnen. Jetzt wuerde mich interessieren, ob und fuer welchen Zeitraum ich (Alter: 21) dieses Jahr Anspruch auf Kindergeld habe.

Quellenangaben vorweg:

Du hast schonmal keinen Anspruch, sondern deine Eltern :)
Aber ab von der Krümelkackerei, der Anspruch besteht zunächst von Januar bis Juli (Ausbildung, § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG). Für die Zeit August und September könnte ein Anspruch nach § 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG bestehen, wenn du in dieser Zeit keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehst (DA-Fam 63.3.2.6, Abs. 2a). Ab Oktober besteht wieder Anspruch nach § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG.

Wenn ich dieses Beispiel vom Arbeitsamt richtig interpraetiere haette ich also dieses Jahr 10 Monate (Januar - Juli und Oktober - Dezember) Anspruch auf Kindergeld, wenn ich in diesen Monaten zusammen ein Einkommen von 6400Euro (7680/12*10) nicht ueberschreite. Ansonsten haette ich Anspruch auf 9 Monate.

Die Prüfung der Einkommensgrenze erfolgt abschnittsbezogen. Der erste Abschnitt wäre Januar bis Juli, der zweite (ggf.) August und September und der dritte Oktober bis Dezember. Für die jeweiligen Zeiträume ermittelst du die Einkünfte und Bezüge, überschreiten sie den zeitanteiligen Höchstbetrag, gibt es kein Kindergeld.

Bezieht sich die Einkommensgrenze von 7680Euro, bzw. 640Euro/Monat, auf mein Brutto- oder Nettogehalt?

Brutto minus Werbungskosten (Pauschale oder tatsächliche Werbungskosten) minus Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings gehört noch ein bisschen mehr zu den "Einkünften und Bezügen". Ob davon etwas auf dich zutrifft, kannst du in der oben verlinkten DA-Fam 63.4.2.1 bis 63.4.2.3 nachlesen.

Im Zweifel: Antrag stellen und abwarten :)

Siechfred

[1] Stand August 2004, was aktuelleres habe ich nicht gefunden.

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Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.