Ingo Turski: Anspruch auf Kindergeld

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Hi,

Ein weiterer Sonderfall sind Kinder ab 15, die können ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter einen Kindergeldantrag stellen.

und erst recht Volljährige, die sich in der Ausbildung befinden und daher ein Kindergeldanspruch besteht. Natürlich müssen die die Unterschrift der Eltern einholen, aber wenn ihnen diese verweigert wird (und auch das Amt sie nicht bekommt), kann sie ersetzt werden.
Ferner steht dem Kind das Kindergeld zu (bzw. kann ihnen vom Gericht zugesprochen werden), wenn die an sich kindergeldberechtigten Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Von daher ist das schon relevant.

freundliche Grüße
Ingo