Hi,
Willst du mich nicht verstehen? Das Kind hat keinen Anspruch, nur die Eltern.
ich bin Pragmatiker (Sozialarbeiter) und kein Jurist. Und zu mir kommen auch erwachsene Auszubildende, deren Eltern mit ihnen nichts mehr zu tun haben und auch keinen Kindergeldantrag stellen oder unterschreiben wollen. Trotzdem Können diese Kinder für sich Kindergeld beantragen und auch bekommen. Dass dies (vermutlich) nach § 74 EStG ermöglicht wird und juristisch trotzdem die Eltern kindergeldberechtigt sind, ist mir dabei eigentlich egal.
freundliche Grüße
Ingo