Hallo.
Willst du mich nicht verstehen? Das Kind hat keinen Anspruch, nur die Eltern.
ich bin Pragmatiker (Sozialarbeiter) und kein Jurist.
Es mögen rühmliche Ausnahmen sein, aber ich kenne auch Sozialarbeiter, die einfache Sachverhalte nicht künstlich verkomplizieren, nachdem sie bereits vor ihrer Wortmeldung hinreichend geklärt waren.
Und zu mir kommen auch erwachsene Auszubildende, deren Eltern mit ihnen nichts mehr zu tun haben und auch keinen Kindergeldantrag stellen oder unterschreiben wollen. Trotzdem Können diese Kinder für sich Kindergeld beantragen und auch bekommen.
Du hast also mit Sonderfällen zu tun, die effektiv so behandelt werden wie die Normalfälle.
Dass dies (vermutlich) nach § 74 EStG ermöglicht wird und juristisch trotzdem die Eltern kindergeldberechtigt sind, ist mir dabei eigentlich egal.
Sogar so egal, dass du dich dafür rechtfertigst? Da sind Juristen meist deutlich pragmatischer.
MfG, at