steckl: Anspruch auf Kindergeld

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Hi,

Das kommt i.d.R. nur in Fällen zum Tragen, in denen das Kind außerhalb wohnt, z.B. an der Ausbildungsstätte.

Aber das hat nur was mit dem Empfänger der Zahlung zu tun, nicht mit der Höhe, oder?
Wer das Geld bekommt ist mir eigentlich eh relativ egal, da ich eh ein recht gutes Verhältnis mit meinen Eltern hab und wenn ich wirklich was brauch, würden sie mir sicher auch was leihen.

mfG,
steckl