Ingo Turski: Anspruch auf Kindergeld

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Hi,

Aber das hat nur was mit dem Empfänger der Zahlung zu tun, nicht mit der Höhe, oder?

da Du ein Fragezeichen gesetzt hast: ja, natürlich.
Mein Einwand bezog sich allgemein auf die Ausschließlichkeit. Übrigens kann (auch wieder allgemein zu verstehen) auch die Unterschrift der Etern ersetzt werden, falls die sich weigern sollten.

freundliche Grüße
Ingo