Hi,
Aber das hat nur was mit dem Empfänger der Zahlung zu tun, nicht mit der Höhe, oder?
da Du ein Fragezeichen gesetzt hast: ja, natürlich.
Mein Einwand bezog sich allgemein auf die Ausschließlichkeit. Übrigens kann (auch wieder allgemein zu verstehen) auch die Unterschrift der Etern ersetzt werden, falls die sich weigern sollten.
freundliche Grüße
Ingo