Danke,
fuer deine sehr ausfuehrliche Antwort.
Du hast schonmal keinen Anspruch, sondern deine Eltern :)
Hab ich ja gemeint ;-)
Die Prüfung der Einkommensgrenze erfolgt abschnittsbezogen. Der erste Abschnitt wäre Januar bis Juli, der zweite (ggf.) August und September und der dritte Oktober bis Dezember. Für die jeweiligen Zeiträume ermittelst du die Einkünfte und Bezüge, überschreiten sie den zeitanteiligen Höchstbetrag, gibt es kein Kindergeld.
Habs mal schnell ueberschlagen und muesste im ersten Abschnitt knapp darunter liegen.
Werds heut Abend nochmal in Ruhe durchrechnen.
mfG,
steckl