Habs mal schnell ueberschlagen und muesste im ersten Abschnitt knapp darunter liegen.
Werds heut Abend nochmal in Ruhe durchrechnen.
Bin ein paar hundert Euro drunter :-)
Aber mir is grad eingefallen, dass ich noch irgendwann knapp 1000€ vom LRA als Fahrkostenerstattung für Berufschulfahrten im letzten Schuljahr bekomme. Ist das dann das, was unter 63.4.2.3 (3) 1. steht?
"Die nach § 3 Nr. 12 (aus einer Kasse des Bundes, eines Landes oder einer Kommune gezahlte Bezüge, die als
Aufwandsentschädigung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden),
Nr. 13 (die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen,..."
Und muss also nicht dazugerechnet werden, oder?
Sorry, wenn i immer so dumm frag, aber mit den ganzen Gesetzen hab ichs nicht so.
mfG,
steckl