Siechfred: Anspruch auf Kindergeld

Beitrag lesen

Aber mir is grad eingefallen, dass ich noch irgendwann knapp 1000€ vom LRA als Fahrkostenerstattung für Berufschulfahrten im letzten Schuljahr bekomme. Ist das dann das, was unter 63.4.2.3 (3) 1. steht?

Nein, das ist Werbungskostenersatz, du kannst also diesbezüglich keine Werbungskosten mehr geltend machen. Einzig ein die steuerlich zulässigen Pauschalen übersteigender Teil wäre einkommenserhöhend zu berücksichtigen - wobei ich nicht glaube, dass eine öffentliche Kasse mehr als steuerlich zulässig auszahlt.

"Die nach § 3 Nr. 12 (aus einer Kasse des Bundes, eines Landes oder einer Kommune gezahlte Bezüge, die als
Aufwandsentschädigung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden),

Betrifft den Bundespräsidenten, Bundes- und Landesminister sowie Abgeordnete. Aber wer weiß ... ;)

Nr. 13 (die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen,..."

... sind steuerfrei, insoweit aber auch kein Werbungskostenabzug (s.o.)

Und muss also nicht dazugerechnet werden, oder?

Nein, die unwahrscheinliche Ausnahme habe ich oben genannt.

Siechfred

--
Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.