Martini: mp3 privat

Hi, das man geschützte Medien wie mp3 nicht ins öffentliche Internet stellen darf ist klar.

Aber wie siehts im Intranet aus?
Bzw. im Internet mit geschütztem Bereich nur für die Familie?

Martini

  1. Liebe(r) Martini,

    Aber wie siehts im Intranet aus?
    Bzw. im Internet mit geschütztem Bereich nur für die Familie?

    wo kein Kläger, da kein Richter.

    Liebe Grüße aus Ellwangen,

    Felix Riesterer.

    --
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    1. wo kein Kläger, da kein Richter.

      aber auch nur im Zivilrecht ;-)

      geht Intranet nicht auch unter privaten Gebrauch?

      1. wo kein Kläger, da kein Richter.

        aber auch nur im Zivilrecht ;-)

        geht Intranet nicht auch unter privaten Gebrauch?

        Das Intranet der Firma Siemens fällt garantiert nicht in die Kategorie Privater Gebrauch. Nicht das Mittel ist entscheidend, sondern die Nutzung. Niemandem wird ein Strick gedreht werden, wenn er Mama / Papa / Bruder / Schwester ein Musikstück "ausleiht", egal ob als Transportmittel eine CD, zehn Meter Netzwerkkabel oder ein Dosentelefon benutzt wird.

  2. Hi,

    Aber wie siehts im Intranet aus?
    Bzw. im Internet mit geschütztem Bereich nur für die Familie?

    Ist erlaubt, sofern nur Personen deines engeren persönlichen Umfelds Zugriff drauf haben (Verwandte, gute Freunde, ...). Internet-Bekanntschaften zählen laut Rechtssprechung übrigens nicht zum engeren persönlichen Umfeld.

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Nachtrag:

      Ist erlaubt, ...

      BTW: Das gilt natürlich nur, wenn die Vorlage nicht "technisch wirksam" kopiergeschützt war!

      Strafrechtlich ist das Kopieren von solchen Musik-/Videowerken zwar trotzdem kein Problem, aber zivilrechtlich könnte man auf Schadensersatz verklagt werden - falls es jemand aus der Industrie mitbekommt und einen schlechte Tag hat.

      Gruß, Cybaer

      --
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      1. Hi,

        BTW: Das gilt natürlich nur, wenn die Vorlage nicht "technisch wirksam" kopiergeschützt war!

        Was bei Vorhandensein einer Kopie eigentlich nicht der Fall sein kann ;-)

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hi,

          Was bei Vorhandensein einer Kopie eigentlich nicht der Fall sein kann ;-)

          Ja, so ein Pech aber auch ... ;-)

          Gruß, Cybaer

          PS: Habe auch noch nie gelesen, daß man nachforschen muß, ob die ursprüngliche Vorlage "technisch wirksam" kopiergeschützt gewesen ist. Das Gesetz ist diesbezügl. noch konsumentenfreundlich. :-)

          --
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          1. Hallo,

            PS: Habe auch noch nie gelesen, daß man nachforschen muß, ob die ursprüngliche Vorlage "technisch wirksam" kopiergeschützt gewesen ist.

            naja, ich verstehe die Argumentation anders: Wenn es jemandem gelungen ist, eine Kopie anzufertigen, dann kann es sich eben nicht um einen technisch wirksamen Kopierschutz gehandelt haben - er hat ja nicht gewirkt. Also ...?

            Das Gesetz ist diesbezügl. noch konsumentenfreundlich. :-)

            Kann man so sagen, ja.
            Und es hebelt sich durch die genannte Formulierung praktisch selbst aus.

            So long,
             Martin

            --
            Okay, Alkohol ist keine Antwort.
            Aber manchmal vergisst man beim Trinken wenigstens die Frage.
            1. Hi,

              naja, ich verstehe die Argumentation anders: Wenn es jemandem gelungen ist, eine Kopie anzufertigen, dann kann es sich eben nicht um einen technisch wirksamen Kopierschutz gehandelt haben - er hat ja nicht gewirkt. Also ...?

              Nein. Ein "technisch wirksamer" Kopierschutz bedeutet *nicht*, daß man das Werk gar nicht mehr kopieren kann. "Technisch wirksam" bedeutet (vereinfacht) nur, daß man zur Erzeugung der Kopie einen Kopierschutzknacker bräuchte. Und die sind ja ebenfalls nur noch sehr bedingt erlaubt!

              Und es hebelt sich durch die genannte Formulierung praktisch selbst aus.

              Schön, wenn's so wäre. :-)

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  3. Hallo.

    Hi, das man geschützte Medien wie mp3 nicht ins öffentliche Internet stellen darf ist klar.

    Klar ist zunächst einmal, dass MP3 nicht per se ein geschütztes Medium darstellt.
    MfG, at