Der Martin: mp3 privat

Beitrag lesen

Hallo,

PS: Habe auch noch nie gelesen, daß man nachforschen muß, ob die ursprüngliche Vorlage "technisch wirksam" kopiergeschützt gewesen ist.

naja, ich verstehe die Argumentation anders: Wenn es jemandem gelungen ist, eine Kopie anzufertigen, dann kann es sich eben nicht um einen technisch wirksamen Kopierschutz gehandelt haben - er hat ja nicht gewirkt. Also ...?

Das Gesetz ist diesbezügl. noch konsumentenfreundlich. :-)

Kann man so sagen, ja.
Und es hebelt sich durch die genannte Formulierung praktisch selbst aus.

So long,
 Martin

--
Okay, Alkohol ist keine Antwort.
Aber manchmal vergisst man beim Trinken wenigstens die Frage.