Hallo,
PS: Habe auch noch nie gelesen, daß man nachforschen muß, ob die ursprüngliche Vorlage "technisch wirksam" kopiergeschützt gewesen ist.
naja, ich verstehe die Argumentation anders: Wenn es jemandem gelungen ist, eine Kopie anzufertigen, dann kann es sich eben nicht um einen technisch wirksamen Kopierschutz gehandelt haben - er hat ja nicht gewirkt. Also ...?
Das Gesetz ist diesbezügl. noch konsumentenfreundlich. :-)
Kann man so sagen, ja.
Und es hebelt sich durch die genannte Formulierung praktisch selbst aus.
So long,
Martin
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Okay, Alkohol ist keine Antwort.
Aber manchmal vergisst man beim Trinken wenigstens die Frage.
Okay, Alkohol ist keine Antwort.
Aber manchmal vergisst man beim Trinken wenigstens die Frage.