Cybaer: mp3 privat

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Hi,

naja, ich verstehe die Argumentation anders: Wenn es jemandem gelungen ist, eine Kopie anzufertigen, dann kann es sich eben nicht um einen technisch wirksamen Kopierschutz gehandelt haben - er hat ja nicht gewirkt. Also ...?

Nein. Ein "technisch wirksamer" Kopierschutz bedeutet *nicht*, daß man das Werk gar nicht mehr kopieren kann. "Technisch wirksam" bedeutet (vereinfacht) nur, daß man zur Erzeugung der Kopie einen Kopierschutzknacker bräuchte. Und die sind ja ebenfalls nur noch sehr bedingt erlaubt!

Und es hebelt sich durch die genannte Formulierung praktisch selbst aus.

Schön, wenn's so wäre. :-)

Gruß, Cybaer

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