Matthias Marx: Selbstständigkeit

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Moin Micha...

Rechtlich ist die Sache OK, da wird kein Rat benötigt.

bedeutet, Du hast die Verträge geprüft. Konntest Du auch zweifelsfrei klären,
dass diese Selbstständigkeit vom Finanzamt anerkannt wird und nicht unter
die Rubrik "arbeitnehmerähnliche Tätigkeit" fällt? "Scheinselbständigkeit"
ist nach wie vor ein heißes Thema und führt regelmäßig zu Problemen für den
Arbeitgeber und vor allem für Dich.

Wie deklarierst Du Deine Selbständigkeit bei Deinem FA - gewerblich oder
freiberuflich? Auch ein Punkt, der für die Höhe der Vergütung eine Rolle
spielt. Als gewerblich tätiger fallen für Dich neben der Einkommenssteuer
auch z.b. auch Gewerbesteuer und Pflichtbeiträge bei der IHK an. Bei mir macht
der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich ca. 12% beim
Nettoeinkommen aus.

Grüße, Matthias