Selbstständigkeit
Michael F.
- sonstiges
Hi
Mal eine Frage, angenommen ein Arbeitnehmer (IT, 50-60k p.a.) hätte die Möglichkeit beim selben Arbeitsgeber als Selbstständiger in ähnlicher Position zu arbeiten, welche jährliche Vergütung wäre angemessen (Sozialabgaben, KV usw. entfallen, zudem wird der Arbeitnehmer jederzeit kündbar) bzw. wieviel wäre der Arbeitgeber schätzungsweise voraussichtlich bereit zu zahlen?
Rechtlich ist die Sache OK, da wird kein Rat benötigt.
MFG
Micha
hallo,
bzw. wieviel wäre der Arbeitgeber schätzungsweise voraussichtlich bereit zu zahlen?
Da mußt du den "Arbeitgeber" schon selber fragen.
Aber ein Beispiel: ich war (vor einiger Zeit) einmal "Dozent" an einer Bildungseinrichtung - selbstverständlich auf der Basis "freischaffend". Die Bildungseinrichtung (übrigens eine ziemlich renommierte) hatte damals gerade begonnen, sowieso alle Festangestellten rauszuschmeißen und sie dann als Freischaffende mit befristeten Verträgen wieder einzustellen. Der Grund: Dann fallen fast alle Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber weg.
Das scheint sich für diesen Bildungsträger (link:http://www.internationaler-bund.de]) rentiert zu haben.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
ups,
(link:http://www.internationaler-bund.de])
Das geht natürlich so gar nicht. Das muß ja (http://www.internationaler-bund.de) heißen.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Moin!
(link:http://www.internationaler-bund.de])
Das geht natürlich so gar nicht. Das muß ja (http://www.internationaler-bund.de) heißen.
Und morgen (oder irgendwann) kriegen wir von denen eine Abmahnung wegen ungerechtfertigter übler Nachrede? Was soll sowas?
- Sven Rautenberg
hallo Sven,
Und morgen (oder irgendwann) kriegen wir von denen eine Abmahnung wegen ungerechtfertigter übler Nachrede?
Warum sollte das bei einer wahrheitsgemäßen (und mit Verträgen belegbaren) Darstellung passieren?
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Moin!
Und morgen (oder irgendwann) kriegen wir von denen eine Abmahnung wegen ungerechtfertigter übler Nachrede?
Warum sollte das bei einer wahrheitsgemäßen (und mit Verträgen belegbaren) Darstellung passieren?
Die Sache ist ja nur die: Ich kann nichts belegen. Aber ich kriege (bzw. der Verein kriegt) die Abmahnung, und muß reagieren.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum du unbedingt den Link platzieren mußtest. Dein Beispiel wäre nicht geringwertiger geworden, wenn du ihn weggelassen hättest.
"Nachtreten" heißt sowas im Fußball, und führt zum Platzverweis.
- Sven Rautenberg
hallo Sven,
...und führt zum Platzverweis.
Mit sowas bist du mir gegenüber schon wesentlich entscheidungsfreudiger gewesen.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
hallo,
Die Sache ist ja nur die: Ich kann nichts belegen.
Du nicht, aber ich.
Aber ich kriege (bzw. der Verein kriegt) die Abmahnung, und muß reagieren.
Wann ist sie denn eingetroffen? Warum hast du mich noch nicht gefragt, was ich denn für Papiere habe?
Im übrigen: der "IB" ist konzeptionell und von der personellen Besetzung einiger oberster Ämter her eine der respektabelsten Einrichtungen dieser Art in Deutschland. Die "Respektabilität" setzt sich nur nicht bis "ganz nach unten" fort. Und das könnte auch in anderen Einrichtungen bzw. Körperschaften vergleichbarer Art durchaus ebenfalls anzutreffen sein, allerdings weiß ich davon nichts Genaues.
2000/2001 war die Zeit, in der "HartzII" und "HartzIII" zu wirken begannen. Das bedeutete für diese Bildungseinrichtungen, daß sie plötzlich nachweisen sollten, daß wenigstens ein bestimmter Prozentsatz ihrer "Schüler" nach der Ausbildung auch einen Arbeitsplatz bekommen hätte. Bis dahin gabs ein sehr lukratives Geschäft mit dem damaligen "Arbeitsamt": das "Amt" schob diesen Einrichtungen Arbeitslose zur "Qualifizierung" zu, damit fielen diese Leute raus aus der Statistik. Erinnert sich denn noch jemand daran, daß es während der "Schröder-Regierung" urplötzlich mal einen gewaltigen Anstieg der Arbeislosenzahlen gab? Das war genau der Effekt, als die Bildungseinrichtungen mit dem Arbeitsamt nicht mehr mauscheln durften und die "Kursteilnehmer" auf einmal wieder wahrheitsgemäß in der Statistik als arbeitslos geführt wurden. Ich wurde da übrigens meinen Dozenten-Job wieder los. Es ist ganz einfach: die Arbeitsämter trauten sich nicht mehr, Arbeitslose zu Bildungsmaßnahmen abzuschieben, also gab es keine Kurse mehr. Und da ich - wie eben auch viele andere Kollegen - nicht fest angestellt war, gabs auch keine Kurs-Honorare mehr und die finanzielle Bilanz der Bildungseinrichtungen blieb ausgeglichen. Meine jedoch - naja, darüber müssen wir nicht reden.
Die Bildungseinrichtungen (und beileibe nicht nur der Internationale Bund) haben jahrelang öffentliche Gelder für teilweise völlig unnütze "Qualifizierungen" abgegriffen. Die armen Leute, die vom Arbeitsamt dazu verdonnert wurden, irgendwelche "Qualifizierungsmaßnahmen" zu absolvieren, hatten etliche Jahre lang absolut nix davon; sie gingen halt ein halbes Jahr wieder "zur Schule" und waren danach genauso arbeitslos wie vorher. Aber: sie waren für dieses halbe Jahr eben _nicht_ in der Statistik erfaßt.
Und ich war ein Weilchen mittendrin in dieser Mühle. Ich habe den Jungs in meinen Kursen keinen Unsinn beigebracht, einige sehr wenige konnten, als sie wider Erwarten doch einen Arbeitsplatz bekommen konnten, sogar was damit anfangen. Aber ich als "Dozent" mußte unter anderem damit umgehen lernen, daß 95% meiner Kursteilnehmer nicht nur kein Interesse hatten und nur gezwungenermaßen anwesend waren, sondern daß für sie auch keinerlei Aussicht bestand, mit dem, was ich ihnen zum Unterschied von Maus und Tastatur beibrachte, irgendwann mal einen Arbeitsplatz bekommen zu können.
Ich will sehr hoffen, daß diese "Umstände" heute nicht mehr so sind, und ich habe bereits seit Jahren keinen Vertrag als "Dozent" in solchen Bildungseinrichtungen mehr erhalten. Es war zwar gutes Geld, was ich da bekommen habe, aber meine Klappe gehalten habe ich auch damals schon nicht. Ich kann mit solchen "Deals", bei denen ich zwar gutes Geld bekomme, letzten Endes aber uninteressierten und in der Regel völlig überforderten Leuten was beibringen soll, womit sie eh nix anfangen können, nur ganz schwer umgehen. Alle die "Qualifizierungsmaßnahmen", deren Konzepte ich damals kennengelernt habe (ich war übrigens selber mal zu einer solchen "Maßnahme" verdonnert worden), waren komplett unsinnig und haben die Leute, die da hineingepreßt wurden, nur Lebenszeit gekostet, aber fast keinerlei "Gewinn" erbracht.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum du unbedingt den Link platzieren mußtest.
Weil der erste Link halt nicht "forumsgerecht" geschrieben war - so einfach ist das.
Dein Beispiel wäre nicht geringwertiger geworden, wenn du ihn weggelassen hättest.
Möglich. Das ist Teil der Forumsdiskussion. So einfach ist das.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Hi Christoph!
Magst du die "neue" Rechtschreibung nicht?
MfG H☼psel
Aber ein Beispiel: ich war (vor einiger Zeit) einmal "Dozent" an einer Bildungseinrichtung - selbstverständlich auf der Basis "freischaffend". Die Bildungseinrichtung (übrigens eine ziemlich renommierte) hatte damals gerade begonnen, sowieso alle Festangestellten rauszuschmeißen und sie dann als Freischaffende mit befristeten Verträgen wieder einzustellen. Der Grund: Dann fallen fast alle Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber weg.
Weißt du eigentlich, wie schwer es ist, Arbeitnehmer im Bildungsbereich dauerhaft zu beschäftigen? Sicher nicht, sonst würdest du solche Dinge hier nicht postulieren, zumal mir schleierhaft ist, woher du das alles weißt, wenn du "nur" freischaffender Dozent warst. Es liest sich für mich vielmehr so, als würdest du das wiedergeben, was unter den betroffenen Arbeitnehmern gemunkelt wurde. Die tatsächlichen Gründe hast und wirst du vermutlich genausowenig erfahren wie die betroffenen Arbeitnehmer.
Siechfred
hallo Siechfred,
Weißt du eigentlich, wie schwer es ist, Arbeitnehmer im Bildungsbereich dauerhaft zu beschäftigen?
Ja, das weiß ich ungefähr. Schließlich war ich auch ein paar Jahre lang Ausschußvorsitzender für "Bildung und Kultur" und habe die dafür zuständige Verwaltungsebene (manche nennen es "politische Ebene") kennengelernt.
Es liest sich für mich vielmehr so, als würdest du das wiedergeben, was unter den betroffenen Arbeitnehmern gemunkelt wurde.
Nein. Das waren ziemlich freimütige Äußerungen des für die Vertragsgestaltung zuständigen Mitarbeiters der Bildungseinrichtung. Dem gefiel das selber nicht, daß er seine Kollegen erst "rauswerfen" und dann durch die Hintertür wieder einstellen sollte, aber er hat es (damals) durchgezogen.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Hallo Christoph.
Weißt du eigentlich, wie schwer es ist, Arbeitnehmer im Bildungsbereich dauerhaft zu beschäftigen?
Ja, das weiß ich ungefähr. Schließlich war ich auch ein paar Jahre lang Ausschußvorsitzender für "Bildung und Kultur" und habe die dafür zuständige Verwaltungsebene (manche nennen es "politische Ebene") kennengelernt.
Die politische Ebene ist aber nicht die Arbeitgeberseite. Ich bin Schatzmeister eines Bildungswerks und habe darüber sehr tiefe Einblicke in die Strukturen der Erwachsenenbildung. Zunächst ist dazu festzuhalten, dass sich Erwachsenenbildung nie und nimmer selber tragen kann. Da ist es egal, ob es um politische Bildung, Ausbildung von sog. Benachteiligten oder von Immigranten geht. Also ist man auf Zuschüsse von staatlicher Seite angewiesen. Mein Bildungswerk hat innerhalb der letzten 3 Jahre eine Halbierung der Zuschüsse verkraften müssen! Sowas kann man nicht auf Teilnehmergebühren umlegen. Selbst die geförderten Maßnahmen (Arbeitsagentur, BFD der Bundeswehr u.ä.) sind ein äußerst gefährliches Spiel, denn in der Regel machen diese Einrichtungen befristete Verträge, du weißt also nicht, ob du nächstes Jahr noch alle Dozenten brauchst. Machst du nun befristete Arbeitsverträge, so geht das nur zweimal, danach kannst du auf dem Papier befristen wie du willst, arbeitsrechtlich ist das ein unbefristeter Vertrag. Ergo entlässt man die fest angestellten Dozenten und bucht sie als Freiberufler, wenn man sie braucht. Viele, mit denen ich gesprochen habe, sehen die Selbstständigkeit übrigens als Chance, da man viel flexibler ist und für verschiedenste Auftraggeber tätig sein kann, was bei Anstellungsverhältnissen nur in sehr eingeschränktem Maße möglich ist.
Das nächste ist dieser unsägliche Föderalismus im Bildungsbereich, sodass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Die Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes hat bspw. mehr als 1 Jahr gedauert, der Erlass der Durchführungsbestimmungen weitere 2 Jahre. in dieser Zeit hingen wir in der Luft. Was wird zukünftig noch gefördert, was nicht? Wird es eine Whitelist oder eine Blacklist geben, was wird da drin stehen? Nicht zuletzt die Förderpolitik: Förderbescheide werden in der zweiten Jahreshälfte erlassen, bis dahin kann man nur hoffen, dass es keine zu großen Abweichungen zum Vorjahr gibt, da sonst der gesamte Vereinshaushalt für die Katz' war.
Nein, Christoph, es geht nicht um die paar Kröten für die Arbeitgeberanteile zur SV, hier geht es um viel mehr, nämlich den Fortbestand der Bildungsträger. Klar kann ein "Großer" Verluste ausgleichen, da er in anderen Bereichen Überschüsse einfährt, das funktioniert aber auch bei solchen Einrichtungen nicht ewig.
Siechfred
hallo,
Die politische Ebene ist aber nicht die Arbeitgeberseite.
Nein, ist sie nicht. Allerdings: wenn ein Ausschuß das Konzept einer Bildungseinrichtung bestätigen und ihre Förderfähigkeit beurteilen soll (und das soll er gelegentlich), kriegt er eben das Konzept, hübsch einzeln für jedes Ausschußmitglied ausgedruckt.
Machst du nun befristete Arbeitsverträge, so geht das nur zweimal, danach kannst du auf dem Papier befristen wie du willst, arbeitsrechtlich ist das ein unbefristeter Vertrag. Ergo entlässt man die fest angestellten Dozenten und bucht sie als Freiberufler, wenn man sie braucht.
Das ist inhaltlich genau das, was ich ausgesagt hatte, und was Sven dazu veranlaßt hat, demnächst "Abmahnungen" erwarten zu müssen.
Viele, mit denen ich gesprochen habe, sehen die Selbstständigkeit übrigens als Chance
Das bestreite ich nicht.
es geht nicht um die paar Kröten für die Arbeitgeberanteile zur SV, hier geht es um viel mehr, nämlich den Fortbestand der Bildungsträger.
Da steckt weit mehr an "Sprengstoff" drin, als wir hier vielleicht diskutieren können. Einerseits halte ich Bildungsträger für außerordentlich wichtig, andrerseits haben sie sich bis vor ein paar Jahren auch ganz bequem damit zurechtgefunden, daß sie eben Fördergelder für ihre "Maßnahmen" erhielten und hinterher nicht nachweisen mußten, daß ihre Bildungsarbeit irgendeinen "Erfolg" gebracht hätte.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Moin!
Mal eine Frage, angenommen ein Arbeitnehmer (IT, 50-60k p.a.) hätte die Möglichkeit beim selben Arbeitsgeber als Selbstständiger in ähnlicher Position zu arbeiten, welche jährliche Vergütung wäre angemessen (Sozialabgaben, KV usw. entfallen, zudem wird der Arbeitnehmer jederzeit kündbar) bzw. wieviel wäre der Arbeitgeber schätzungsweise voraussichtlich bereit zu zahlen?
Angemessen? Aus Sicht des Selbständigen soviel, wie er raushandeln kann. Aus Sicht des Arbeitgebers so wenig, wie er zahlen muß. Ist doch logisch, oder?
Jahresvergütung in solch einer Konstellation führt zu keiner vernünftigen Berechnungsgrundlage. Entscheidend sind Stundensätze oder Tagessätze.
Gut qualifizierte IT-Fachkräfte dürften mutmaßlich Tagessätze von - Hausnummer! - 500 Euro erzielen. Die Arbeitnehmervergütung deutet ja darauf hin, dass es sich schon um einen recht gut bezahlten Job handelt.
Tagessatz multipliziert mit der Zahl der Arbeitstage im Jahr - gerundet nehmen wir mal 200 - ergibt: 200 * 500 Euro = 100.000 Euro im Jahr (obendrauf dann noch die Umsatzsteuer, was aber keine der Parteien wirklich interessiert, das Geld wird ja nur durchgeleitet - macht aber Investitionen beim Selbständigen durchaus interessanter, weil die Mehrwertsteuer ja gegengerechnet wird).
Der Selbständige wird sagen: Für 500 Euro fang' ich nicht an, das Risiko ist ja nicht unerheblich, von heut' auf morgen auf der Straße zu sitzen.
Der Auftraggeber wird sagen: Für 500 Euro am Tag krieg' ich zwei bis zehn top qualifizierte Studenten von der Uni, die das vermutlich genauso schön hinkriegen.
Und wenn beide trotzdem zusammenarbeiten wollen, werden sie sich wohl doch irgendwie längerfristig aneinander binden. Der Auftraggeber sichert eine gewisse Vertragslaufzeit zu, der Auftragnehmer gibt deshalb einen gewissen Rabatt auf seinen Preis.
- Sven Rautenberg
Und wenn beide trotzdem zusammenarbeiten wollen, werden sie sich wohl doch irgendwie längerfristig aneinander binden. Der Auftraggeber sichert eine gewisse Vertragslaufzeit zu, der Auftragnehmer gibt deshalb einen gewissen Rabatt auf seinen Preis.
Die Zusammenarbeit soll durchaus längerfristig fortgesetzt werden, es geht vielleicht um die Frage wieviel kostet ein Angesteller (50-60k Jahresbrutto) den Arbeitgeber insgesamt p.a. bzw. wieviel würde der vermutlich "gerne" bezahlen wenn er wie gewünscht auf ein Consulting-Verhältnis umstellen könnte. Lässt sich das beziffern oder ist das von Fall zu Fall zu unterschiedlich?
Moin!
Und wenn beide trotzdem zusammenarbeiten wollen, werden sie sich wohl doch irgendwie längerfristig aneinander binden. Der Auftraggeber sichert eine gewisse Vertragslaufzeit zu, der Auftragnehmer gibt deshalb einen gewissen Rabatt auf seinen Preis.
Die Zusammenarbeit soll durchaus längerfristig fortgesetzt werden, es geht vielleicht um die Frage wieviel kostet ein Angesteller (50-60k Jahresbrutto) den Arbeitgeber insgesamt p.a. bzw. wieviel würde der vermutlich "gerne" bezahlen wenn er wie gewünscht auf ein Consulting-Verhältnis umstellen könnte. Lässt sich das beziffern oder ist das von Fall zu Fall zu unterschiedlich?
Naja, rechne mal hoch, dass zusätzlich zu den Bruttolohnkosten nochmal der gleiche Betrag an Sozialabgaben für den Arbeitgeber obendrauf kommt. Da bist du bei 60k€ im Jahr und 13,5% KV, 1,95% PV, 19,9% RV und 4,2% AV (von denen die Hälfte schon im Brutto drin ist) bei weiteren 12k€ obendrauf, insgesamt also 72k€ im Jahr.
Weiterhin fällt ins Gewicht, dass ein Arbeitnehmer natürlich Urlaubsanspruch hat - ein Selbständiger nicht. Der Arbeitnehmer kriegt seinen Urlaub bezahlt, der Selbständige kann natürlich Urlaub machen, aber wenn er nicht arbeitet, gibts auch kein Geld.
Das gleiche Spielchen gibts beim Thema "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Auch wenn die Arbeitnehmer da ziemliche Einbußen hinnehmen mußten: Der Selbständige ist vom ersten Tag der Krankheit an ohne Vergütung.
Über weitergehende Lebensrisiken wie länger andauernde Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wäre sich auch entsprechend zu informieren. Arbeitnehmer kriegen immerhin eine winzige, aber existierende Erwerbsunfähigkeitsrente (welche sich daran orientiert, ob der Mensch überhaupt noch arbeiten kann), Selbständige gehen komplett leer aus.
Alle diese sozialen Absicherungen und Nettigkeiten des Arbeitnehmers müssen sich also in der Vergütung des Selbständigen irgendwie widerspiegeln, denn ein verantwortungsvoller Selbständiger wird sich durch Abschluß entsprechender Versicherungen und Bildung von Rücklagen üblicherweise gegen Risiken absichern, bzw. die Zeiten der potentiellen Nichtarbeitsfähigkeit durch eine entsprechend höhere Vergütung kompensieren.
Es ist daher eine Milchmädchenrechnung, wenn der Selbständige einfach nur die gleiche Vergütung erhält, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer aufzuwenden hätte. Im Vergleich schneidet der Selbständige dann schlechter ab - auch wenn er das eventuell eine längere Zeit gar nicht bemerkt.
- Sven Rautenberg
Naja, rechne mal hoch, dass zusätzlich zu den Bruttolohnkosten nochmal der gleiche Betrag an Sozialabgaben für den Arbeitgeber obendrauf kommt. Da bist du bei 60k€ im Jahr und 13,5% KV, 1,95% PV, 19,9% RV und 4,2% AV (von denen die Hälfte schon im Brutto drin ist) bei weiteren 12k€ obendrauf, insgesamt also 72k€ im Jahr.
Mindestens. Da gibt es noch so schöne Sachen wie Berufsgenossenschaft, U1 und U2 oder pauschale Abgaben auf soziale Aufwendungen (z.B. Direktversicherung) bis hin zu den Lohnverwaltungskosten (Meldverfahren, Abrechnungskosten usw. usf.). Meine Faustregel lautet daher: Brutto plus 30%.
Es ist daher eine Milchmädchenrechnung, wenn der Selbständige einfach nur die gleiche Vergütung erhält, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer aufzuwenden hätte. Im Vergleich schneidet der Selbständige dann schlechter ab - auch wenn er das eventuell eine längere Zeit gar nicht bemerkt.
Das hast du sehr schön gesagt :)
Siechfred
Hi,
Naja, rechne mal hoch, dass zusätzlich zu den Bruttolohnkosten nochmal der gleiche Betrag an Sozialabgaben für den Arbeitgeber obendrauf kommt. Da bist du bei 60k€ im Jahr und 13,5% KV, 1,95% PV, 19,9% RV und 4,2% AV (von denen die Hälfte schon im Brutto drin ist) bei weiteren 12k€ obendrauf, insgesamt also 72k€ im Jahr.
Mindestens. Da gibt es noch so schöne Sachen wie Berufsgenossenschaft, U1 und U2 oder pauschale Abgaben auf soziale Aufwendungen (z.B. Direktversicherung) bis hin zu den Lohnverwaltungskosten (Meldverfahren, Abrechnungskosten usw. usf.). Meine Faustregel lautet daher: Brutto plus 30%.
Sind da dann auch schon die Aufwendungen für den Arbeitsplatz (Computer, Bildschirm, Drucker, Schreibtisch, Stuhl, Arbeitszimmer, ...) mit drin?
cu,
Andreas
Meine Faustregel lautet daher: Brutto plus 30%.
Sind da dann auch schon die Aufwendungen für den Arbeitsplatz (Computer, Bildschirm, Drucker, Schreibtisch, Stuhl, Arbeitszimmer, ...) mit drin?
Nein, da diese stark einzelfallbezogen sind und zudem oftmals auch ohne konkret besetzten Arbeitsplatz anfallen. Die 30% beziehen sich ausschließlich auf lohnbezogene Kosten.
Siechfred
Moin Micha...
Rechtlich ist die Sache OK, da wird kein Rat benötigt.
bedeutet, Du hast die Verträge geprüft. Konntest Du auch zweifelsfrei klären,
dass diese Selbstständigkeit vom Finanzamt anerkannt wird und nicht unter
die Rubrik "arbeitnehmerähnliche Tätigkeit" fällt? "Scheinselbständigkeit"
ist nach wie vor ein heißes Thema und führt regelmäßig zu Problemen für den
Arbeitgeber und vor allem für Dich.
Wie deklarierst Du Deine Selbständigkeit bei Deinem FA - gewerblich oder
freiberuflich? Auch ein Punkt, der für die Höhe der Vergütung eine Rolle
spielt. Als gewerblich tätiger fallen für Dich neben der Einkommenssteuer
auch z.b. auch Gewerbesteuer und Pflichtbeiträge bei der IHK an. Bei mir macht
der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich ca. 12% beim
Nettoeinkommen aus.
Grüße, Matthias
"Scheinselbständigkeit"
Ist (sehr wahrscheinlich, man weiss ja nie ;) nicht gegeben.
ist nach wie vor ein heißes Thema und führt regelmäßig zu Problemen für den
Arbeitgeber und vor allem für Dich.
Eher für den Arbeitgeber?
Bei mir macht
der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich ca. 12% beim
Nettoeinkommen aus.
Interessant, es wäre hier ein "freiberuflich".
Ist (sehr wahrscheinlich, man weiss ja nie ;) nicht gegeben.
Genau... das "wahrscheinlich" k a n n zu Problemen führen.
Eher für den Arbeitgeber?
Machen wir uns nichts vor: Wenn Du erstmal die Kündigung unterschrieben hast, besteht für den Arbeitgeber
keine Wiedereinstellungspflicht... und wenn doch, dann nicht ohne vorher einen Arbeitsrichter
bemüht zu haben - für mich persönlich Ärger genug ;o)
Interessant, es wäre hier ein "freiberuflich".
Wie Siechfred schon schrieb: es gibt viele Faktoren die zu beachten sind bevor man sich für das
eine oder andere entscheidet. Bei mir waren die Höhe des Gewerbesteuermessbetrages (von Gemeinde
zu Gemeinde unterschiedlich) und mein Einkommen (Spitzensteuersatz) entscheident.
Wollte eigentlich auch nur en paar zusätzliche Denkanstöße geben :o))
Grüße, Matthias
Wie deklarierst Du Deine Selbständigkeit bei Deinem FA - gewerblich oder freiberuflich? Auch ein Punkt, der für die Höhe der Vergütung eine Rolle spielt.
Nicht zwingend bzw. nicht in dem Maße, wie du es erfahren hast.
Als gewerblich tätiger fallen für Dich neben der Einkommenssteuer auch z.b. auch Gewerbesteuer und Pflichtbeiträge bei der IHK an. Bei mir macht der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich ca. 12% beim Nettoeinkommen aus.
Als Freiberufler hättest du ggf. Beiträge zu Berufskammern und wenn's ganz dumm kommt zu Versorgungswerken, und die sind auch nicht ohne. Ansonsten fallen mir da so schöne Nebenkriegsschauplätze wie die KSK ein. Und die Gewerbesteuer klingt zwar gar schauerlich, aber auf die ersten 24.500 EUR fällt schonmal gar keine an. Und dank der gestaffelten Steuermesszahl hast du für die nächsten 48.000 EUR einen Messbetrag von 1.200 EUR, der je nach Gemeinde eine Steuer zwischen 2.400 EUR und 4.800 EUR ausmacht (jaja, es gibt auch höhere Hebesätze als 400%). Davon ab die Steuerersparnis (die GewSt ist ja dieses Jahr noch Ausgabe) und die Steuerermäßigung, da bleibt unterm Strich eine Effektivbelastung mit GewSt nahe Null.
Ich will dir gar nicht absprechen, dass es in deinem Fall eine Differenz gibt, aber nur aus den von dir genannten Punkten kann sie normalerweise nicht bzw. nicht in der genannten Größenordnung resultieren.
Siechfred