Matthias Marx: Selbstständigkeit

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Ist (sehr wahrscheinlich, man weiss ja nie ;) nicht gegeben.

Genau... das "wahrscheinlich"  k a n n  zu Problemen führen.

Eher für den Arbeitgeber?

Machen wir uns nichts vor: Wenn Du erstmal die Kündigung unterschrieben hast, besteht für den Arbeitgeber
keine Wiedereinstellungspflicht... und wenn doch, dann nicht ohne vorher einen Arbeitsrichter
bemüht zu haben - für mich persönlich Ärger genug ;o)

Interessant, es wäre hier ein "freiberuflich".

Wie Siechfred schon schrieb: es gibt viele Faktoren die zu beachten sind bevor man sich für das
eine oder andere entscheidet. Bei mir waren die Höhe des Gewerbesteuermessbetrages (von Gemeinde
zu Gemeinde unterschiedlich) und mein Einkommen (Spitzensteuersatz) entscheident.

Wollte eigentlich auch nur en paar zusätzliche Denkanstöße geben :o))

Grüße, Matthias