Sven Rautenberg: Selbstständigkeit

Beitrag lesen

Moin!

Und wenn beide trotzdem zusammenarbeiten wollen, werden sie sich wohl doch irgendwie längerfristig aneinander binden. Der Auftraggeber sichert eine gewisse Vertragslaufzeit zu, der Auftragnehmer gibt deshalb einen gewissen Rabatt auf seinen Preis.

Die Zusammenarbeit soll durchaus längerfristig fortgesetzt werden, es geht vielleicht um die Frage wieviel kostet ein Angesteller (50-60k Jahresbrutto) den Arbeitgeber insgesamt p.a. bzw. wieviel würde der vermutlich "gerne" bezahlen wenn er wie gewünscht auf ein Consulting-Verhältnis umstellen könnte. Lässt sich das beziffern oder ist das von Fall zu Fall zu unterschiedlich?

Naja, rechne mal hoch, dass zusätzlich zu den Bruttolohnkosten nochmal der gleiche Betrag an Sozialabgaben für den Arbeitgeber obendrauf kommt. Da bist du bei 60k€ im Jahr und 13,5% KV, 1,95% PV, 19,9% RV und 4,2% AV (von denen die Hälfte schon im Brutto drin ist) bei weiteren 12k€ obendrauf, insgesamt also 72k€ im Jahr.

Weiterhin fällt ins Gewicht, dass ein Arbeitnehmer natürlich Urlaubsanspruch hat - ein Selbständiger nicht. Der Arbeitnehmer kriegt seinen Urlaub bezahlt, der Selbständige kann natürlich Urlaub machen, aber wenn er nicht arbeitet, gibts auch kein Geld.

Das gleiche Spielchen gibts beim Thema "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Auch wenn die Arbeitnehmer da ziemliche Einbußen hinnehmen mußten: Der Selbständige ist vom ersten Tag der Krankheit an ohne Vergütung.

Über weitergehende Lebensrisiken wie länger andauernde Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wäre sich auch entsprechend zu informieren. Arbeitnehmer kriegen immerhin eine winzige, aber existierende Erwerbsunfähigkeitsrente (welche sich daran orientiert, ob der Mensch überhaupt noch arbeiten kann), Selbständige gehen komplett leer aus.

Alle diese sozialen Absicherungen und Nettigkeiten des Arbeitnehmers müssen sich also in der Vergütung des Selbständigen irgendwie widerspiegeln, denn ein verantwortungsvoller Selbständiger wird sich durch Abschluß entsprechender Versicherungen und Bildung von Rücklagen üblicherweise gegen Risiken absichern, bzw. die Zeiten der potentiellen Nichtarbeitsfähigkeit durch eine entsprechend höhere Vergütung kompensieren.

Es ist daher eine Milchmädchenrechnung, wenn der Selbständige einfach nur die gleiche Vergütung erhält, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer aufzuwenden hätte. Im Vergleich schneidet der Selbständige dann schlechter ab - auch wenn er das eventuell eine längere Zeit gar nicht bemerkt.

- Sven Rautenberg

--
"Love your nation - respect the others."