Christoph Schnauß: Erwachsenenbildung

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hallo,

Die politische Ebene ist aber nicht die Arbeitgeberseite.

Nein, ist sie nicht. Allerdings: wenn ein Ausschuß das Konzept einer Bildungseinrichtung bestätigen und ihre Förderfähigkeit beurteilen soll (und das soll er gelegentlich), kriegt er eben das Konzept, hübsch einzeln für jedes Ausschußmitglied ausgedruckt.

Machst du nun befristete Arbeitsverträge, so geht das nur zweimal, danach kannst du auf dem Papier befristen wie du willst, arbeitsrechtlich ist das ein unbefristeter Vertrag. Ergo entlässt man die fest angestellten Dozenten und bucht sie als Freiberufler, wenn man sie braucht.

Das ist inhaltlich genau das, was ich ausgesagt hatte, und was Sven dazu veranlaßt hat, demnächst "Abmahnungen" erwarten zu müssen.

Viele, mit denen ich gesprochen habe, sehen die Selbstständigkeit übrigens als Chance

Das bestreite ich nicht.

es geht nicht um die paar Kröten für die Arbeitgeberanteile zur SV, hier geht es um viel mehr, nämlich den Fortbestand der Bildungsträger.

Da steckt weit mehr an "Sprengstoff" drin, als wir hier vielleicht diskutieren können. Einerseits halte ich Bildungsträger für außerordentlich wichtig, andrerseits haben sie sich bis vor ein paar Jahren auch ganz bequem damit zurechtgefunden, daß sie eben Fördergelder für ihre "Maßnahmen" erhielten und hinterher nicht nachweisen mußten, daß ihre Bildungsarbeit irgendeinen "Erfolg" gebracht hätte.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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