Hi zusammen..
Ich habe eine kurze Frage zur Impressumspflicht bei Webseiten.
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?Vielen Dank für eine Antwort
Liroi
hallo Liroi
hier kannste einiges nachlesen:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/publikationen/checklisten/
sind für kompletten online-shop interessante sachen drin
Es grüßt www.netmeile.de aus Weyhe bei Bremen
jan