Impressum einer GbR
Liroi
- recht
Hi zusammen..
Ich habe eine kurze Frage zur Impressumspflicht bei Webseiten.
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
Vielen Dank für eine Antwort
Liroi
Ahoi Liroi,
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
http://www.google.de und http://de.wikipedia.org wissen sicherlich bei tätigen der Suchfunktion rat
MfG
Ahoi Liroi,
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
http://www.google.de und http://de.wikipedia.org wissen sicherlich bei tätigen der Suchfunktion rat
MfG
Ich habe auf mehreren Seiten nachgelesen und keine trotzdem keine Antwort auf diese spezielle Frage gefunden. Wenn du jedem nur diese beiden Links postest, hat sich dir der Sinn eines Forum offentsichtlich noch nicht erschlossen.
Ahoi Liroi,
Ich habe auf mehreren Seiten nachgelesen und keine trotzdem keine Antwort auf diese spezielle Frage gefunden. Wenn du jedem nur diese beiden Links postest, hat sich dir der Sinn eines Forum offentsichtlich noch nicht erschlossen.
doch sicherlich, hier geht es nicht um Rechtsberatung, diese bekommt man
nur gegen entgelt beim Anwalt. Außer dieser ist vll ein sehr guter
bekannter. vll solltest du auch nicht so speziell sondern anstatt "mit 2
Gesellschaftern" nach "mit mehreren Gesellschaftern" suchen. oder ganz
allgemein nach "GbR+Impressumspflicht". hier geht es darum
Lösungsansätze und Lösungswege zu zeigen und nicht eine vorgefertigte
Lösung zu presäntieren damit der Fragend auch etwas lernt und nicht
gleich wegen dem nächstem quersitzenden Pups hier aufkreuzt. Vll hast du
den Sinn nicht verstanden?
MfG
doch sicherlich, hier geht es nicht um Rechtsberatung, diese bekommt man
nur gegen entgelt beim Anwalt. Außer dieser ist vll ein sehr guter
bekannter. vll solltest du auch nicht so speziell sondern anstatt "mit 2
Gesellschaftern" nach "mit mehreren Gesellschaftern" suchen. oder ganz
allgemein nach "GbR+Impressumspflicht". hier geht es darum
Lösungsansätze und Lösungswege zu zeigen und nicht eine vorgefertigte
Lösung zu presäntieren damit der Fragend auch etwas lernt und nicht
gleich wegen dem nächstem quersitzenden Pups hier aufkreuzt. Vll hast du
den Sinn nicht verstanden?
ich pflichte Liroi bei!
Ein Hinweis, wo er vielleicht gezielt was finden könnte, ist doch keine Rechtsberatung. Und wenn Du es wüßtest, wäre wohl auch ein "ja, einer reicht" wohl auch kein Thema, oder?
Gruß
Reiner
Ahoi Reiner,
Ein Hinweis, wo er vielleicht gezielt was finden könnte, ist doch keine Rechtsberatung.
hab ich doch auch. den suchbegriff eingeben und schaun ob was
sinnvolles/hilfreiches dabei ist werd ich ihm aber sicherlich nicht
abnehmen.
Und wenn Du es wüßtest, wäre wohl auch ein "ja, einer reicht" wohl auch kein Thema, oder?
Doch sehr wohl. Denn erstens bin ich kein anwalt und darf somit auch
keine Rechtsbelehrung durchführen noch weiss ich es. Ich habe ihm 2
weiterführende Links gegeben, und mir bei dem einen nun mal was dort
steht durchgelesen und für ihn freundlicher weise zusammen gefasst und
meine Interpretation dazu geschrieben. Rechtsbelehrung ist in
deutschland nur beim Anwalt erlaubt. evt. wäre ein googlen nach anwalts
forum auch nicht schlecht gewesen.
MfG
hab ich doch auch. den suchbegriff eingeben und schaun ob was
sinnvolles/hilfreiches dabei ist werd ich ihm aber sicherlich nicht
abnehmen.
Jo, auf die Idee mit Google ist er _bestimmt_ nicht gekommen.
Ein Glück, daß Du es gesagt hast.
Gruß
Reiner
Ahoi Liroi,
aber ich will jetzt mal nicht so sein. auf Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumpflicht) steht das die Impressumspflicht nach deutschem recht bedeutet das:
§ 312 c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) und folgende Paragraphen sowie die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) bestimmen, dass ein Kunde sich vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags stets über die ladungsfähige Adresse des Unternehmers erkundigen kann.
zur ladungsfähigen Adresse findet sich bei wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsfähige_Adresse):
Die ladungsfähige Adresse bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur den tatsächlichen Wohnort (siehe: Wohnadresse) oder, bei juristischen Personen, den Geschäftssitz (siehe: Sitz bei juristischen Personen) mit Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also die Anschrift, unter der eine Rechtspartei regulär anzutreffen ist.
zum sitz der juristischen Person (welche eine GbR wohl darstellt) findet sich http://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person)
Also würde ich sagen es ist kein MUSS das beide aufgeführt werden,
den mit dem größeren anteil bzw. Geschäftsführer würde ich allerdings
angeben. wenn beide als Geschäftsführer tätig sind oder ein dritter
keine Ahnung. Wie gesagt, geh zum Anwalt, der ist für Rechtsfragen
da.
MfG
Hi zusammen..
Ich habe eine kurze Frage zur Impressumspflicht bei Webseiten.
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?Vielen Dank für eine Antwort
Liroi
hallo Liroi
hier kannste einiges nachlesen:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/publikationen/checklisten/
sind für kompletten online-shop interessante sachen drin
Es grüßt www.netmeile.de aus Weyhe bei Bremen
jan
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
Es kann der Name angegeben werden, unter dem die Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt (sog. Geschäftsname, nicht zu verwechseln mit der Firma, die eine GbR nicht hat). Zwingend anzugeben sind die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter sowie der die Rechtsform nennende Zusatz "GbR" (o.ä., z.B. GdbR). Daneben sind die Vertretungsberechtigten zu nennen. Es gibt auch andere, weniger restriktive Meinungen, aber die von mir geschilderte ist m.E. die rechtssicherste (siehe auch die Antworten von RA Dr. Martin Bahr in diesem Forum).
Siechfred