Ahoi Liroi,
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
http://www.google.de und http://de.wikipedia.org wissen sicherlich bei tätigen der Suchfunktion rat
MfG
Ich habe auf mehreren Seiten nachgelesen und keine trotzdem keine Antwort auf diese spezielle Frage gefunden. Wenn du jedem nur diese beiden Links postest, hat sich dir der Sinn eines Forum offentsichtlich noch nicht erschlossen.