Ahoi Liroi,
Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?
http://www.google.de und http://de.wikipedia.org wissen sicherlich bei tätigen der Suchfunktion rat
MfG