Daniel: Impressum einer GbR

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Ahoi Liroi,

aber ich will jetzt mal nicht so sein. auf Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumpflicht) steht das die Impressumspflicht nach deutschem recht bedeutet das:

§ 312 c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) und folgende Paragraphen sowie die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) bestimmen, dass ein Kunde sich vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags stets über die ladungsfähige Adresse des Unternehmers erkundigen kann.

zur ladungsfähigen Adresse findet sich bei wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsfähige_Adresse):
Die ladungsfähige Adresse bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur den tatsächlichen Wohnort (siehe: Wohnadresse) oder, bei juristischen Personen, den Geschäftssitz (siehe: Sitz bei juristischen Personen) mit Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also die Anschrift, unter der eine Rechtspartei regulär anzutreffen ist.

zum sitz der juristischen Person (welche eine GbR wohl darstellt) findet sich http://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person)

Also würde ich sagen es ist kein MUSS das beide aufgeführt werden,
den mit dem größeren anteil bzw. Geschäftsführer würde ich allerdings
angeben. wenn beide als Geschäftsführer tätig sind oder ein dritter
keine Ahnung. Wie gesagt, geh zum Anwalt, der ist für Rechtsfragen
da.

MfG

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