Gizmo: Telefonvertrag kündigen und Mindestvertragslaufzeit

Hallo.

Ich habe vor nicht mal zwei Wochen meinen Handyvertrag umstellen lassen (davor hatte ich Prepaid, jetzt eben Vertrag).
Ich habe mich nun weiter umgesehen und einen Vertrag gefunden, der um einiges besser zu mir passt und außerdem billiger ist. Dieser Vertrag ist allerdings nur bei einem anderen Mobilfunkanbieter zu bekommen.

Mein jetziger Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Ich hätte den jetzt aber gern gekündigt und den anderen Vertrag. Bei dem ist auch ein neues Handy dabei, heißt ich bekomme auch eine neue Handykarte und eine neue Nummer. Man könnte also rein theoretisch beide Handys parallel laufen lassen. Aber das wäre für mich nicht finanzierbar.

Ich möchte nur eins: meinen jetzigen Vertrag kündigen, und in den neuen wechseln. Leider steht da die Mindestvertragslaufzeit im Weg.
Wie kann ich trotzdem kündigen?

Sind Kaufverträge, die am Telefon geschlossen wurden, nicht innerhalb von 2 Wochen noch kündbar?

MfG
Gizmo

  1. Hallo,

    Sind Kaufverträge, die am Telefon geschlossen wurden, nicht innerhalb von 2 Wochen noch kündbar?

    Normalerweise schon. Du musst schriftlich per Einschreiben die Kündigung schicken bevor die 14 Tage rum sind,  sonst bist du gebunden.

    gruß aus Senftenberg am See

    1. Hi

      Normalerweise schon. Du musst schriftlich per Einschreiben die Kündigung schicken bevor die 14 Tage rum sind,  sonst bist du gebunden.

      Ha, Schule hat doch was gebracht :)
      Ich muss mich in meinem Einschreiben aber auf ein Gesetz beziehen, welches wäre das denn?

      1. Hi

        Ich muss mich in meinem Einschreiben aber auf ein Gesetz beziehen, welches wäre das denn?

        Könnte es §312d im BGB sein?

        Gizmo

        1. Könnte es §312d im BGB sein?

          Ich denke, es passt ebenso §355

          1. Könnte es §312d im BGB sein?
            Ich denke, es passt ebenso §355

            Es ist der 312er, da es hier explizit um "Fernabsatzverträge" geht (per Telefon/Internet)...wozu übrigens auch die Paragraphen 312b und 312c gehören.

            Cheers
            Cervantes

          2. Hi Gizmo,
            da du hier schreibst und fragst denke ich, dass sie dich nicht über dein Wiederrufsrecht informiert haben?
            Wenn das wirklich so ist hast du das Wiederrufsrecht so lange bis sie es dann doch tun - Oder hast du es nur irgendwo überlesen?
            Würd mich nur mal interessieren.

            Achja du musst da so viel ich weis schriftl. informiert werden...

            Alex

      2. Hello,

        Normalerweise schon. Du musst schriftlich per Einschreiben die Kündigung schicken bevor die 14 Tage rum sind,  sonst bist du gebunden.

        Ha, Schule hat doch was gebracht :)
        Ich muss mich in meinem Einschreiben aber auf ein Gesetz beziehen, welches wäre das denn?

        Wieso? Bist Du Rechtsanwalt?
        Laien brauchen ihr Recht nur ordnungsgemäß und fristgerecht in Anspruch zu nehmen, nicht nach Gesetzbuch herzuleiten...

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau