Der Martin: Übergabe eines Projekts an einen anderen

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Hallo,

Ist es wie im Printbereich das ein Kunde z.b. bei einem Logo praktisch nur das Recht zur Nutzung kauft? [...] Bei Fotografen ist das ja nicht anders.

ich weiß ja nicht, was du im Einzelnen mit deinem Kunden vereinbart hast. Aber wenn ich etwas _in Auftrag gebe_, sei es eine Fotoserie oder auch die Erstellung einer Webpräsenz, dann bestehe ich als Kunde auch darauf, _alle_ Rechte am Produkt zu haben. Außer dem Urheberrecht natürlich, das in DE nicht übertragbar ist.

Ganz ähnlich verhält es sich ja auch, wenn ich als Angestellter für meinen Arbeitgeber etwas auf die Beine stelle - dann hat auch die Firma die Rechte am Ergebnis meiner Arbeit.

Wenn mir der beauftragte Fotograf, Webdesigner, Programmierer, Künstler etc. jedoch diese Nutzungsrechte in irgendeiner Form einschränken möchte, würden wir erst gar nicht ins Geschäft kommen.

Aber wie sieht es bei Webseiten aus?

Hängt ganz davon ab, was ihr miteinander vereinbart habt, und wieviel von diesen Vereinbarungen auch nachweisbar (d.h. schriftlich fixiert) ist.

So long,
 Martin

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F: Was sagt der große Keks zum kleinen Keks?
A: Du kannst dich jetzt verkrümeln.