Hello,
Im übrigen darf man eine erworbene Webseite nach Belieben verändern, man darf sie danach nur nicht wieder öffentlich zugänglich machen. Und darum geht es hier doch.
Wenn ich sie extra für mich und nach meinen Vorgaben habe anfertigen lassen, dann darf ich das sehr wohl - schließlich ist es mein Eigentum, ich habe ja nur einen "Handwerker" mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
Du darfst sie verändern, aber nur für Dich. Die veränderte Seite darfst Du aber nicht wieder veröffnertlichen. Das sind zwei unterschiedliche Rechtegruppen.
Ein Landschaftsgärtner macht mir ja auch keine Vorschriften, was ich nachher in dem Garten tun und lassen darf, den er angelegt hat - ich darf ihn verkaufen, vermieten, massenhaft Leute auf große Parties einladen ...
Den vervielfältigst Du ja auch nicht, sondern veränderst Nur das eine Stück, an dem die entsprechenden Rechte des Urhebers durch Deine angemessene Zahlung erledigt sind. Ein Jurist wird Dir das sicher in seiner Fachnomenklatur erklären können, das ändert aber nichts am Unterschied "Rechte am einzelnen Werks" und "Vervielfältigung / Veröffentlichung" des Werkes.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau