Hello,
ich weiß ja nicht, was du im Einzelnen mit deinem Kunden vereinbart hast. Aber wenn ich etwas _in Auftrag gebe_, sei es eine Fotoserie oder auch die Erstellung einer Webpräsenz, dann bestehe ich als Kunde auch darauf, _alle_ Rechte am Produkt zu haben.
Wenn Du das aber nicht getan hast, hast Du nur die "branchenüblichen Nutzungsrechte" erworben.
Eine Veränderung des Werkes bedarf i.d.R. der zusätulichen Zustimmung des Urhebers.
Wurde die nicht im Vertrag vereinbart, wird es der Nutzer schwer haben, sich darauf zu berufen.
Das gilt natürlich nicht für die Fälle, wo der Ersteller ohnehin nur Muster aus irgendwelchen Programmen verwendet hat.
Eine absolut zu Fuß aufgestellte Webseite hat also immer mehr Erfolg auf Urheberschutz, als eine, die von "MM.xx"-Sequenzen nur so strotzt.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau