Hello,
Ausgemacht hatte er mit dem Auftraggeber eben nichts.
Wobei ich, wie du schreibst, denke, das bei einer gewissen Schöpfungshöhe nicht explizit erwähnt werden muss, das ohne Zustimmung nichts grösseres verändert werden darf.
Genau das steht eben im Urheberrechtsgesetz.
Das Beste, Du liest Dir das mal von vorne bis hintgen durch.
Es ist eins der Gesetze, die zur Zeit sogar leicht verständlich sind, jedenfalls mindestens 10mal so verständlich, wie das USt-Gesetz :-((
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html
Die Rechte werden im Prinzip in Blöcken behandelt und vergeben.
Es sind auch Aliase und Synonyme per Gesetz geregelt.
Für Dich sind z.B. die §§ 19a und 32 von Interesse.
Aus diesen könnte man rückschließen, welche Rechte denn übertragen worden sind.
i.d.R. ist das bei einer Webseite nur das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Wenn die Bezahlung aber erheblich war, könnten sich daraus auch weitere Rechte ableiten lassen.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau