Suchmaschinen Linksammlung
irato
- recht
Hallo zusammen,
ich habe im Laufe der Zeit eine recht umfangreiche "Startseite" erstellt, die Links zu Suchmaschinen, Webmail-Anbietern, Adressbüchern, Video/ Radio-Links, Computer/ BIOS-Updates, Shops, Versteigerungen u.ä. umfasst.
Soweit möglich habe ich durch experimentieren, die Links "optimiert", etwa bei Webmailern den SSL-Zugang voreingestellt etc.
Ein Impressum und eine Kontaktmöglichkeit ist natürlich vorhanden (einschl. dem Ausschluss der Haftung für externe Links)
Die Seite erfreut sich derzeit in einem geschlossenen User-Kreis wachsender Beliebtheit. Sie ist allerdings "von Außen" nicht verlinkt. Sollte so auch von Spidern der Suchmaschinen nicht gefunden werden.
Nun meine Frage:
Wenn ich diese Seite künftig öffentlich anbieten (würde):
1.)
Inwieweit habe ich Ärger in Form von Abmahnungen zu erwarten, wenn etwa keine einzige "Verlink-Einwilligung" vorliegt?
2.)
Welche rechtlichen Aspekte sollte ich unbedingt abklären?
Solong!
hi,
Inwieweit habe ich Ärger in Form von Abmahnungen zu erwarten, wenn etwa keine einzige "Verlink-Einwilligung" vorliegt?
Links machen das Wesen des WWW aus - sie erfordern deshalb nach gängiger Rechtsprechung keine explizite Erlaubnis.
Natürlich gibt es immer wieder dubiose Gestalten, die das anders sehen, weil sie eine Möglichkeit gefunden zu haben glauben, damit Kohle machen zu können.
Und auch die Verlinkung auf bestimmte "geächtete" Produkte oder Webseiten, die bspw. die internationale Contentmafia (a.k.a. Musik- und Filmindustrie) für "illegal" hält, sollte man wenn möglich unterlassen.
gruß,
wahsaga
Hallöle!
Vorneweg: Ich bin kein Anwalt und werde wahrscheinlich in diesem Leben auch keiner mehr werden. Noch nicht mal Anwältin. Was du hier bekommst, ist also meine höchstpersönliche Meinung und dazu ein bisschen Lektüre, mehr nicht.
Ein Impressum und eine Kontaktmöglichkeit ist natürlich vorhanden (einschl. dem Ausschluss der Haftung für externe Links)
Impressum und Kontaktmöglichkeit sind richtig und wichtig, zum Haftungsausschluss empfehle ich die Lektüre des Artikels Nutzloser Abwehrzauber - Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern.
Wenn ich diese Seite künftig öffentlich anbieten (würde):
1.)
Inwieweit habe ich Ärger in Form von Abmahnungen zu erwarten, wenn etwa keine einzige "Verlink-Einwilligung" vorliegt?
Letztlich ist es, soweit ich weiss, nicht verboten, einen Link zu setzen (wo kämen wir mit unserem schönen Internet auch sonst hin?). Nichtsdestoweniger ist es natürlich so, dass es Leute gibt, die nicht mit bestimmten Inhalten in Verbindung gebracht werden möchten. So mag es sein, dass die Äbtissin eines Klosters mit Website ärgerlich wird, wenn sie erfährt (natürlich über Dritte!), dass diese Klosterwebsite von einem Hardcore-Pornoanbieter verlinkt wird.
Normale Menschen schreiben in solchen Fällen einen mehr oder weniger empörten Brief und bitten um die Entfernung des Links, die von anderen normalen Menschen ja auch normalerweise nicht versagt wird. Aber man merke: Streithansel gibt's überall. Und also sollte man sich nicht hundertprozentig darauf verlassen.
2.)
Welche rechtlichen Aspekte sollte ich unbedingt abklären?
Du solltest dringend klären, ob du am "geschäftlichen Verkehr" teilnimmst oder nicht. Anzeichen für die Teilnahme an ebendieser "Veranstaltung" sind jegliche Links, Banner, Bildchen oder Texte, die der Werbung für Produkte anderer Leute dienen könnten und die dir eventuell das Geld einbringen, mit dem du aus deiner Internetpräsenz dann eine Nullnummer statt eines ständigen Groschengrabs machst. Will heissen: Wenn es auf deiner Seite oder deren Unterseiten etwas gibt, wofür du von anderen Geld bekommst, bist du Geschäftsmann.
Grundsätzlich ist das unproblematisch, aber wenn irgend ein unnormaler Mensch (sprich: Streithansel) dir ankommt und dich beispielsweise abmahnt, kann das von Bedeutung sein - vor allen Dingen bezüglich der Kosten und der Tragfähigkeit deiner Rechtsschutzversicherung.
File Griese,
Stonie