Aufhebungsvertrag und Neueinstellung
Arbeitnehmer
- recht
Hallo!
Vielleicht es OT, aber ich weiß, dass es hier viele in Arbeitsrecht "beschlagene" User gibt :-)
Durch Umstrukturieung in den Firmen (es sind aus Steuer/Finanz/Förderungs/-Gründen mehrere) soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (auch aus Steuer/Finanz/Förderungs/-Gründen).
Gleichzeitig werde ich zu gleichen Konditionen bei einer seiner anderen Firmen angestellt. Was muß ich beachten?
Moin!
Durch Umstrukturieung in den Firmen (es sind aus Steuer/Finanz/Förderungs/-Gründen mehrere) soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (auch aus Steuer/Finanz/Förderungs/-Gründen).
Gleichzeitig werde ich zu gleichen Konditionen bei einer seiner anderen Firmen angestellt. Was muß ich beachten?
Dass man dich nicht über's Ohr haut.
Was das konkret sein könnte, weiß dein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Sven Rautenberg
Guten Morgen!
Sven hat mit seinem Rat natürlich vollkommen recht, ich sage dir genau dasselbe, denn:
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, beendest du das Arbeitsverhältnis. Will heißen: Deine Betriebszugehörigkeitsjahre gehen über den Jordan. Das kann durchaus Nachteile mit sich bringen, weil sich beispielsweise die Kündigungsfrist verkürzen kann. Auch auf den Urlaubsanspruch und betriebliche Sonderzahlungen kann das Einfluß haben. Lass' den Aufhebungsvertrag und den neuen Vertrag sehr genau prüfen!
File Griese,
Stonie
Moin!
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, beendest du das Arbeitsverhältnis.
Und mit dem neuen Vertrag wird ein neues Arbeitsverhältnis geknüpft. Gerne mit neuer Probezeit etc., obwohl die sachlich durch nichts zu rechtfertigen wäre, denn dein neuer Arbeitgeber kennt dich ja von deinem alten Arbeitgeber. Trotzdem wäre da das Risiko, plötzlich einfach mit zwei Wochen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt zu werden.
Oder mal negativ formuliert: Wenn ich als Arbeitgeber meine Arbeitnehmer auf unverfängliche (hängt aber von der Seite ab, auf der man steht, wie immer) Weise los werden wollte, würde ich auch so ein Konstrukt mit Aufhebungsvertrag und erheblich schlechterem Neuvertrag (zumindest im Punkt Kündigungsfrist) wählen.
Wenn die Arbeitgeber dann erst anfangen zu jammern, und Konstrukte wie "Betriebsübergang" aus dem Ärmel zaubern wollen, ist schon längst zuviel Zeit vergangen und viel zuviel verwässerndes "Anders" mit ins Spiel gekommen, dass ein Arbeitsgericht wohl kaum Lust hätte, das alles im Detail aufzudröseln, nur um irgendwelchen Kündigungsschutzklagen nachzugehen.
Um es am Ende nochmal auf den Punkt zu bringen: Man droht mit Kündigung, auch wenn "Auflösungsvertrag + Neuvertrag" sich nicht so anhört - es ist ja wohl eher ein Angebot, dass man nicht ablehnen kann, oder? Kündigungen akzeptiert man, weil man selbst sowieso gehen wollte und schon bessere Angebote auf dem Tisch hat (im Auflösungsvertrag noch Abfindung rausschlagen ist deshalb ja nicht falsch), oder man geht dagegen vor - mit fachmännischer Hilfe. Deshalb: Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Sven Rautenberg