Ich glaube mich erinnern zu können, dass mir
vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
kurzem als Beweise hergenommen werden können.
So lange es E-Mails gibt, können sie Beweis sein. Inwieweit dem Glauben geschenkt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Da ich gerne jeden Kundenkontakt protokolliere,
möchte ich auch alle E-Mails aufheben.
Soweit schon mal nicht verkehrt.
Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen,
dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?
Protokolldateien, Logdateien o.ä., also irgendeine Art von ein Ein- und Ausgangsbuch für E-Mails.
Ich würde gerne mein E-Mailprogramm von Zeit zu Zeit leeren,
und in einem CRM (Customer Relationship Management Programm)
alle E-Mails einordnen.
Dann protokolliere den Vorgang.
Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere
und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.
Nein, wenn du Unterlagen - auch in elektronischer Form - hast, welche den Weg der E-Mail vom Kunden über den Eingang bei dir bis ins CRM lückenlos dokumentieren, hast du kein Problem. Ggf. genügt eine Sicherung der Posteingangsdaten deines Mailclients.
Übrigens: Geht es um geschäftlichen E-Mail-Verkehr? Dann beachte die steuerlichen und ggf. auch die handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, für Geschäftsbriefe 6 Jahre. Und beachte daneben die geltenden Vorschriften für die datenträgergestützte Aufbewahrung. Ein wesentlicher Bestandteil (Dokumentation aller elektronischen Maßnahmen, Speicherung aller Zwischenschritte) habe ich dir schon genannt. Daneben gilt insbesondere: Archivierung auf manipulationssicheren Datenträgern. Aber das nur am Rande :)
Siechfred
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Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.