Sven: Haftungsausschluss (Disclaimer) ein muss?

Hi,

brauch ich z.B für eine Kindergarten Webseite unbedingt den ganzen Text für/von einen Haftungsausschluss (Disclaimer)? Oder reicht einfach die Adresse etc.?

Danke!

Sven

  1. Hallo Sven,

    brauch ich z.B für eine Kindergarten Webseite unbedingt den ganzen Text für/von einen Haftungsausschluss (Disclaimer)? Oder reicht einfach die Adresse etc.?

    Du musst zwischen Disclaimer und Impressum unterscheiden.

    Disclaimer: Wenig sinnvoll, siehe http://jendryschik.de/misc/disclaimer und dort verlinkte Seiten.

    Impressum: Gesetzlich vorgeschrieben, siehe http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/ (der Artikel ist _noch_ aktuell, da das neue Telemediengesetz zwar verabschiedet wurde, jedoch noch nicht in Kraft getreten ist; ein Artikel, der sich mit den neuen Gesetz auseinandersetzt ist mir leider nicht bekannt)

    Viele Grüße,
    Christian

    1. Hi,

      Du musst zwischen Disclaimer und Impressum unterscheiden.

      In der Tat, da scheint eine Verwechslung vorzuliegen.

      Disclaimer: Wenig sinnvoll, siehe http://jendryschik.de/misc/disclaimer und dort verlinkte Seiten.

      Jein ... in der Tat ist es galoppierender Unsinn, erst auf eine Seite zu verlinken und dann alles und jedes abzulehnen.

      Allerdings finde ich "ein gewisses Mass an Disclaimer" durchaus sinnvoll: Je nach Zweck einer Seite sammeln sich im Laufe der Zeit ziemlich viele Links an, und da kann (und will) ich nicht staendig ueberpruefen, ob die noch dem urspruenglichen Zweck dienen ... oder ob die Seite inzwischen ganz anders aussieht. Ich hab es schon gesehen, dass die domain eines kleinen Herstellers von wissenschaftlichen Analysengeraeten ploetzlich Dopingmittel anbot ... schlicht deshalb, weil die Firma ohnehin zugemacht hat und die domain (die einen ansprechenden Namen hatte) verkauft worden war :-)

      Aus solchen Gruenden habe ich folgenden "soft" disclaimer auf meiner Website: "The links included on this site have been chosen according to my personal experience and my personal needs. However, when you access these links, you may leave this site - that's the nature of the Internet -, and you may eventually come across pages whose contents you do not like, which are considered illegal in some countries, contain copyrighted material, or similar issues. As these sources are not under my control, I cannot endorse or accept any responsibility for the content of these websites, nor for the products or services offered there. Use the Internet at your own risk!"

      Gruss & HTH,

      • Joerg
    2. Impressum: Gesetzlich vorgeschrieben, siehe http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/ (der Artikel ist _noch_ aktuell, da das neue Telemediengesetz zwar verabschiedet wurde, jedoch noch nicht in Kraft getreten ist

      Das TMG ist mittlerweile in Kraft, ich arbeite an einer Neufassung des Artikels, sofern gewünscht. Den alten bitte ich zumindest als "überholt ab 1.3.2007" zu kennzeichnen.

      M.E. ist § 5 TMG (war § 6 TDG) nur dann nicht auf gemeinnützige Einrichtungen anwendbar, wenn sie keinerlei Leistungen gegen Entgelt anbieten (so auch die Begründung zum TMG, die explizit Idealvereine ausschließt). Eine anderweitige ausschließlich auf die Entgeltlichkeit der angebotenen Teledienste (sprich Onlineangebote) gerichtete Auslegung des Wortlautes des § 5 TMG ("für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien") steht m.E. nicht im Einklang mit dem Zweck der Norm, die m.E. dahingehend auszulegen ist, dass auch Diensteanbieter, die keine Teledienste gegen Entgelt anbieten, wohl aber selber kostenpflichtige Leistungen erbringen (im konkreten Fall Kinderbetreuung) unter § 5 TMG fallen. Ergebnis nach meiner Auffassung: Alles bleibt beim Alten.

      Ansonsten gilt über § 5 Abs. 2 TMG der § 55 RStV, der für alle Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, die Mindestangabe von Namen und Adresse vorschreibt. Und Absatz 2 schreibt bei journalistisch geprägten Telemedien (Hallo, liebe Blogger!) Pflichtangaben vor, unabhängig davon, ob Absatz 1 erfüllt ist oder nicht.

      Eine sehr gute - wenn auch recht juristisch angehauchte - Abhandlung mit kritischen Anmerkungen gibt's übrigens hier: http://www.telemedien-und-recht.de (RA Dr. Bahr sollte eigentlich ein Begriff sein).

      Siechfred

      --
      Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)