Hallo,
Stell dir mal vor du kommst auf eine Seite mit Browservergeichstest. Auf dieser Seite gibt es dann eine Rubrik Scrollbars in der diese optisch bewertet werden. Nun gibt es dort einen direktvergleich der Scrollbars in einer Tabelle mit Bildern der Scrollbars (alle dicht nebeneinander). Die Scrollbar des Browser (der der die Webseite anzeigt) wirst du nun nicht mehr erkennen. Wenn die Webseite allerdings eine Scrollbarfarbe einstellt die kein Browser anbietet funktioniert die Navigation wieder.
das ist jetzt aber ein sehr weit hergeholtes Beispiel. Der Normalfall ist doch eher, dass am rechten und eventuell am unteren Bildrand Scrollbars erscheinen, die nicht zum Seiteninhalt gehören, und von denen der Autor deshalb auch bitte die Finger lässt.
Darüber hinaus mögen vereinzelt auch Scrollbars innerhalb der Seite auftauchen, die vom Autor vorgesehen sind. Trotzdem sind sie aber nur Hilfsmittel, die dem Betrachter ermöglichen, den Inhalt eines Elements vollständig zu sehen. Es ist daher sinnvoll, wenn diese Hilfsmittel auch genauso aussehen, wie es der Betrachter immer gewöhnt ist. Dass dann die Farbharmonie der Seite eventuell gestört wird, ist meiner Ansicht nach nebensächlich, Ästhetik hat sich grundsätzlich der Zweckmäßigkeit unterzuordnen[*]. Vielleicht hat sich der Besucher die Scrollbars auf seinem System extra kontrastreich eingestellt, weil er nicht so gut sieht - und dann kommt ein übereifriger Webautor und macht ihm diese Hilfe, die er sich erarbeitet hat, wieder zunichte, indem er die Scrollbars in leisen, nur schwer unterscheidbaren Pastelltönen einfärbt.
So long,
Martin
[*] Ja, es gibt auch Dinge, die einfach nur schön sein sollen, ohne dass sie dabei zweckmäßig sein müssen, etwa Schmuck, Zimmerpflanzen oder Kunstgegenstände.
Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.