Tach,
Andrerseits: wir wissen zur Genüge, wie penibel Film- und Musikindustrie auf die Eigentumsrechte ihrer Produktionen achten.
jo, aktuelles Negativbeispiel mal wieder Universal: http://don.antville.org/stories/1593334/
Und wenn man einigermaßen vernünftig ist, hält man das auch für richtig. Aber: ich habe mir vor zehn Tagen den Film "findet Nemo" mitgeschnitten, als er erstmals fei im TV gezeigt wurde (PRO7).
Die deutsche Synchro ist übrigens schrecklich, mußte ich feststellen, der ganze Film war allerdings auch dem Hype meiner Meinung nach nicht gewachsen, wobei ich ihn bereits als importierte DVD hatte, bevor er hier im Kino lief. Da sind mir Monsters Inc. und The Incredibles wesentlich besser im Gedächtnis geblieben.
Der Film ist gerade mal vier Jahre alt und wäre kaum im TV gezeigt worden, wenn er nicht mittlerweile "frei" wäre
Ich gehe mal davon aus, dass der Film nicht billig zu erstehen war.
- daß die TV-Sender selbstverständlich einkalkulieren, daß bei einer Ausstrahlung _sehr viele_ Mitschnitte angefertigt werden, kann man voraussetzen und davon ausgehen, daß das Geschäft mit dem Film inzwischen "erledigt" ist und keine rechtlichen Bedenken mehr gegen seine Freigabe bestehen.
Dann versuch doch mal deine Kopie bei E-Bay zu verkaufen, halte dabei aber gleich das Geld für die recht sichere Abmahnung bereit.
Meine Kopie(en) werde ich auftragsgemäß an sämtliche Nichten und Neffen verteilen.
Privatkopien sind in diesem Falle erlaubt (solange die Stückzahl klein ist und es im engeren Bekanntenkreis ohne Bezahlung bleibt), du hast ja bereits dafür bezahlt durch Pauschalabgaben für Videorekorder und -kassette bzw. CD- oder DVD-Rohling und -Brenner.
Warum sollte das nun bei "alten" Betriebssystemen, selbst wenn sie Microsoft gehören, anders sein?
Für Software gibt es keine Pauschalabgabe.
Ich weiß es einfach nicht, und ich finde auch keine konkrete Aussage, die mir eine Veröffentlichung meiner Registriernummer nun tatsächlich untersagt - oder gestattet.
Die Registriernummer zu veröffentlichen ist vermutlich nicht direkt verboten (die ist vermutlich nicht urheberrechtlich geschützt), sondern es ist eher eine Art der Anstiftung, sie zu nutzen ohne eine Lizenz zu besitzen ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, die Veröffentlichung der Software ebenso.
mfg
Woodfighter