Christoph Schnauß: Urheberrechte an älteren Betriebssystemen

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hallo,

realisitsch gesehe ist in diesem Jahrhundert nicht mehr mit einem Public-Domain-Windows zu rechnen.

Oh. Da mein biologisches Verfallsdatum bei weitem nicht an das Verfallsdatum "dieses Jahrhunderts" heranreicht, würde es dann wohl nix.

Andrerseits: wir wissen zur Genüge, wie penibel Film- und Musikindustrie auf die Eigentumsrechte ihrer Produktionen achten. Und wenn man einigermaßen vernünftig ist, hält man das auch für richtig. Aber: ich habe mir vor zehn Tagen den Film "findet Nemo" mitgeschnitten, als er erstmals fei im TV gezeigt wurde (PRO7). Der Film ist gerade mal vier Jahre alt und wäre kaum im TV gezeigt worden, wenn er nicht mittlerweile "frei" wäre - daß die TV-Sender selbstverständlich einkalkulieren, daß bei einer Ausstrahlung _sehr viele_ Mitschnitte angefertigt werden, kann man voraussetzen und davon ausgehen, daß das Geschäft mit dem Film inzwischen "erledigt" ist und keine rechtlichen Bedenken mehr gegen seine Freigabe bestehen. Meine Kopie(en) werde ich auftragsgemäß an sämtliche Nichten und Neffen verteilen.

Warum sollte das nun bei "alten" Betriebssystemen, selbst wenn sie Microsoft gehören, anders sein? Ich weiß es einfach nicht, und ich finde auch keine konkrete Aussage, die mir eine Veröffentlichung meiner Registriernummer nun tatsächlich untersagt - oder gestattet.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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