Der Martin: Urheberrechte an älteren Betriebssystemen

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Moin Christoph,

Oh. Da mein biologisches Verfallsdatum bei weitem nicht an das Verfallsdatum "dieses Jahrhunderts" heranreicht, würde es dann wohl nix.

;-)

ich habe mir vor zehn Tagen den Film "findet Nemo" mitgeschnitten, als er erstmals fei im TV gezeigt wurde (PRO7).

Erstmals? Da bin ich mir gar nicht so sicher. Vor einigen Tagen wurde auf RTL auch der Eiszeit-Klimathriller "The day after tomorrow" als Free-TV-Premiere angepriesen - obwohl ich ihn vor relativ langer Zeit schon auf Pro7 gesehen habe (erst aufgrund dieses Eindrucks hatte ich mir damals die DVD zum Geburtstag gewünscht). Auf solche Aussagen gebe ich daher lieber nichts.

Der Film ist gerade mal vier Jahre alt und wäre kaum im TV gezeigt worden, wenn er nicht mittlerweile "frei" wäre

Man darf eher davon ausgehen, dass Pro7 eine Menge Geld nach Hollywood transferiert hat.

Meine Kopie(en) werde ich auftragsgemäß an sämtliche Nichten und Neffen verteilen.

Das ist wahrscheinlich mit der erlaubten "Privatkopie" abgedeckt. Wenn du aber von deiner Videoaufnahme jetzt zwanzig Duplikate machst und die bei ebay verhökerst, sitzt du vermutlich in der Sch..., naja, in einer unangenehmen Position.

Warum sollte das nun bei "alten" Betriebssystemen, selbst wenn sie Microsoft gehören, anders sein?

Okay, es wäre eine nette Geste seitens der Urheber - so wie Borland ja auch seinen alten C++-Compiler freigegeben hat. Aber solange MS nichts derartiges offiziell verlauten lässt, bleiben die alten Schinken halt doch geschützt.

So long,
 Martin

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