Hallo,
Also die Frage ist: 1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche. 2. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?
Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB:
----------------------------- schnipp ---------------------------------
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen
Tonträger aufnimmt oder
[...]
(4) Der Versuch ist strafbar.
[...]
----------------------------- schnapp ---------------------------------
Viele Grüße,
Christian