Christian Seiler: Telefonmitschnitt verschweigen

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Hallo Rolf,

Vermutlich ist das eine Sache der Auslegung.

Nein, das ist hier absolut nicht der Fall, zumindest nicht in dem Blickwinkel, in dem Du das Gesetz betrachtest.

Ich für meinen Teil sehe es als absolute Privatsache an, Privatgespräche mitzuschneiden und später wieder abzuhören - rein privat vesteht sich.

Und damit machst Du Dich strafbar. Nachdem die Tat meines Wissens anzeigepflichtig ist (d.h. ein _Betroffener_ müsste Strafanzeige gegen Dich stellen oder ein Staatsanwalt müsste öffentliches Interesse bejahen), dürfte es zwar unwahrscheinlich sein, dass Dich jemand belangt, vor allem wenn Du niemandem davon erzählst. _Wenn_ allerdings ein Betroffener Anzeige erstattet, darfst Du (als Ersttäter) mit eine saftigen Geldstrafe rechnen.

Das Gesetz kommt auch nicht von ungefähr; ich persönlich zumindest möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der jedes Wort, das ich sage, potentiell von anderen aufgezeichnet wird.

Im Übrigen wäre es einmal mehr als interessant, was der Gesetzgeber unter 'Tonträger' versteht. Ich für meinen Teil betrachte ein paar von den grauen Zellen unter meiner GLatze nämlich auch als Tonträger wo sich so manche Melodie festgesetzt hat (zwei Takte... Deep Purple! Smook on the water).

Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

Viele Grüße,
Christian