Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.
Es kann und muss nicht jedes Wort im Gesetz definiert sein, damit es Gültigkeit hat. Dazu gibt es Gesetzeskommentare und Gerichtsentscheidungen. Diese geben meistens die "herrschende Meinung" über die Definition wieder, die in der Regel ganz einfach dem gesunden Menschenverstand entspricht. Und demnach ist dein Gehirn solange kein Tonträger, bis du den BGH schlüssig und mit sinnvollen Argumenten vom Gegenteil überzeugt hast.
Also nie.
Gruß
Alex