hi Alexander,
Ein Tonträger ist ein technisches Medium zur Speicherung mechanischer Wellen.
Du beschränkst das Attribut auf 'technisch'. Na gut...
Darunter fallen Kassetten, CDs, DVDs, Festplatten, Minidisks, Mp3-Player, USB-Sticks.
Zum Zeitpunkt der Definition des von Christian zitierten § 201 StGB gab es allenfalls Magnetton-Aufzeichnungsgeräte (MAZ). Btw., Schnitte auf Schelllack oder Vinyl sind auch nur Abbildungen von MAZ.
Kassetten sind eine moderne Form von MAZ,
CDs, DVDs, Festplatten, Minidisks, Mp3-Player, USB-Sticks gab es mit Sicherheit nicht, als § 201 StGB ins Leben gerufen wurde.
Das Gehirn fällt nicht darunter, genausowenig wie das geschriebene Wort oder Noten, diese enthalten Informationen, wie mechanische Wellen erzeugt werden können, aber kein echtes Abbild dieser Wellen.
Diese Speichermedien sind jedoch bestens geeignet, ein echtes Abbild einer mechanischen Welle zu rekonstruieren.
roro
Jeder, der hier mitschreibt, wird verhaftet!