Jens Holzkämper: Telefonmitschnitt verschweigen

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Tach,

Zum Zeitpunkt der Definition des von Christian zitierten § 201 StGB gab es allenfalls Magnetton-Aufzeichnungsgeräte (MAZ).

ja und? Deswegen wählte man die Überbezeichnung Tonträger und hat die Zukunft gleich mit erschlagen.

mfg
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