King^Lully: Telefonmitschnitt verschweigen

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Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB

Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
;)

Also, um das mal klarzustellen, in D sind etliche Sachen verboten, die allgemein üblich sind, für die Praxis wichtig ist hier die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu schätzen und zudem die Prüfung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchzuführen.