KraKi: Telefonmitschnitt verschweigen

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Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB

Danke Christian, das wollte ich wissen :-)

Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
;)

Naja, in diesem Fall interessierte mich die rechtliche Seite und siehe da, es ist verboten. Klar, so lange es niemand weiß ist es eigentlich egal, aber die Ausschnitte scheinen mir so, als ob es generell verboten ist, auch wenn es zu keiner Anzeige kommt.

Also, um das mal klarzustellen, in D sind etliche Sachen verboten, die allgemein üblich sind, für die Praxis wichtig ist hier die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu schätzen und zudem die Prüfung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchzuführen.

Hmm was meinst du? Also ich meine... hast du Beispiele? Ich kenne auch eine Reihe Regelungen und Gesetze, die ich für Unsinnig halte oder die regelmäßig gebrochen werden, aber die meisten haben irgendeinen Sinn, der Sinn mag veraltert sein oder das Gesetz hat nicht so gegriffen, wie es mal geplant war (siehe aktuelle Diskusion zu Anti-Nationalsozialismus-Symbole), aber dennoch sind sie irgendwie sinnvoll (vieleicht nicht für mich).

Ok, dann werd' ich's mit den Mitschnitten mal lassen (oder nur sehr eingeschränkt und nur mit Zustimmung). Das Argument bzgl. det Jehirns und dass das auch ein Tonträger ist... ist zwar einleuchtend aber juristisch nicht haltbar fürchte ich. Eine Festplatte ist glaube ich ein Tonträger, aber mein Arbeitsspeicher... ich weiß es nicht.