- Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche.
Ja. (1.) Wo kein Kläger, da kein Richter und 2.) Wo leben wir denn?)
- Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?
Exakt. Es sei denn Du stellst Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder machst andere Dummheiten.