Also, die von der Arge angebotene arbeitsangelegenheit ist vor dem Gesetz unzumutbar:
-Bei einer beschäftigung in Vollzeit sind 1:30h hin und 1:30h zurück zumutbar, alles andere ist laut DA 27 zu §10 _unzumutbar_. In meinem fall wären es 6 Stunden fahrzeit gewesen.
Recht hast du, daß du dieses Arbeitsangebot abgelehnt hast. Mir kommt es sowieso so vor, als würden alle Arbeitslosen, die ein Angebot ablehnen (müssen), in den gleichen Topf mit der Aufschrift "faul und arbeitsunwillig" geworfen.
Auch wenn du dir am Arbeitsplatz eine billige Unterkunft genommen hättest, hättest du nur die Fahrzeit eingespart; die finanzielle Situation jedoch wäre so geblieben, als wärest du jeden Tag heimgefahren.
Darf man fragen, wo du dich da erkundigt hast?
Bei einem Rechtsanwalt?
Und was ist DA 27?
Grüße
gaby
PS:
Ich wünsche dir viel Glück, daß du doch noch etwas Zumutbares findest, von dem ihr auch leben könnt.