habe d'ehre Ein
Und für 6 Monate meine familie verlassen, das würde ich auch nicht machen, aber da ist das Gesetz wenigstens auf meine seite.
ne, so denkt das Grundg Gesetz.
Wo steht bitte in Artikel 6, dass zu einer Erwerbstätigkeit kein Zweitwohnsitz zumutbar ist. Aber Du zielst wahrscheinlich auf Absatz 3 mit Kindestrennung ab. Der regelt aber nur den Entzug des Sorgerechtes.
man liest sich
Wilhelm