Guck' mal, du musst das jetzt schon mal vom gesellschaftlichen Standpunkt aus sehen. Dein Mann (so du einen hast) und du, ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln - Kinder werdet ihr nicht produzieren. Und genau da liegt der Grund für den ach so wichtigen "besonderen Schutz der Ehe": Ein Staat braucht Bürger, nicht nur heute, sondern morgen auch. Deshalb werden heterosexuelle Paare, die zum Staat gehen und dort sagen, sie wollen für immer zusammenbleiben [1] bevorzugt behandelt - es ist anzunehmen, dass diese Leute über kurz oder lang neue Bürger ausbrüten. Wenn sie's denn doch nicht tun (aus welchem Grund auch immer), hat der Staat sich eben verkalkuliert, sowas kommt vor.
Es stimmt schon bedenklich wenn Fünzig- oder Sechszigjährige heiraten, da kann man ja vorab die Kinderlosigkeit vorhersehen. Aus diesem Grund könnte "man als Staat" auf die Idee kommen statt der Ehe die Kindererziehung verstärkt zu fördern. Aber auch das ist problematisch, denn Kinder aus so genannten Patchwork-Familien, die teilweise nicht einmal Elternteile kennen, dürften nicht so glücklich aufwachsen wie Kinder aus intakten Familienverhältnissen.
Insofern halte ich die Bevorzugung der Ehe für richtig, allerdings sollte der Staat diese an die Kindererziehung binden. (Was dann aber wieder verfassungswidrig wäre. LOL)
Was Gernot vorschlägt (vielleicht nicht in diesem Beitragsstrang, aber wir kennen ihn ja) ist, dass Homo-Ehen auch was "vom Kuchen abbekommen". Und dafür sehe ich exakt keinen Grund.
Auch wichtig ist, dass Menschen, die eben nicht in das "Bürgerbrutstättenförderungskonzept" passen, eben weil sie homosexuell sind, ebenfalls gewisse Rechte in Anspruch nehmen können und auch Verantwortung füreinander übernehmen können - beispielsweise kraft eines öffentlichen Bekenntnisses [1] zueinander. Es ist meiner Ansicht nach immens wichtig, dass ein Paar, gleich welcher Natur, das Recht darauf hat, dass einer für den anderen sorgen darf. Wenn einer krank ist, muss der andere ihn pflegen dürfen. Auch das mit dem Erben von gemeinsamen Gütern ist wichtig - wenn man etwas gemeinschaftlich erwirtschaftet, muss man auch das Recht haben, sich gegenseitig zu beerben. Ich denke, dass da einiges leichter geworden ist für euch mit der Möglichkeit der eingetragenen Lebensgemeinschaft, die ja auch nichts anderes sein soll als [1].
Das sollte über bestimmte Vertragsverhältnisse geregelt werden, von mir aus diese homosexuellen Partnerschaften, nur staatliche Subventionen dürfen in diesem Fall nicht fliessen. (Auch um Alleinstehende Nichtschwule nicht zu benachteiligen, ich zitiere gerne das Beispiel, das wenn ich bspw. im Alter alleinstehend bin, sich mir die Versuchung ergibt aus Steuergründen oder was auch immer eine anerkannte schwule Partnerschaft einzugehen. Ich möchte so eine Situation vermeiden. ;)
So, und nun geh' ich die Treppe putzen. :o)
Und nicht so viel zensieren bitte, es sollte ja noch möglich sein sich hier bspw. über pädophile Legalisierungsversuche Herrn Becks oder die Inzestehe (vor dem Verfassungsgericht wirds verhandelt - LOL - Knast wäre angebracht) ein wenig zu echauffieren.